Kündigung von Fitness Abos
Viele Fitness-Anbieter verlängern die Vertragslaufzeit jährlich. Dies muss ausdrücklich (z.B. Fettgedruckt im Angebot) deutlich gemacht werden. Sollte die automatische Verlängerung nur in den AGB's versteckt sein, ist dies nicht rechtens. In einigen Fällen lässt sich auch innerhalb der Vertragslaufzeit kündigen, z.B. bei:
- Schwangerschaft
- Dauerhafter Erkrankung
- Berufsbedingtem Umzug
- Arbeitslosigkeit
- Militärdienst
Durch unser Formular erstellen wir dir schnell und kostenlos eine geeignete Kündigung für dein Fitness Abo.
Fragen zur Kündigung vom Fitnessstudio:
Dies lässt sich frei definieren, wir empfehlen daher einen Blick in den Vertrag oder die AGB's des Fitness-Studios. In den häufigsten Fällen beträgt die Frist 2-3 Monate.
Bei den oben genannten Gründen (Schwangerschaft, dauerhafte Erkrankung etc.) lässt sich oft innerhalb der Vertragslaufzeit kündigen. Beim Erstellen der Kündigung durch unser Formular kannst du den Grund ganz einfach auswählen. Die passende Formulierung wird dann automatisch generiert. Wichtig: Vergiss nicht, dass du in diesem Fall eine Bestätigung (z.B. ein ärztliches Attest) beilegen solltest.
Sollte einer der oben genannten Gründe vorliegen, so ist dies durchaus möglich. Andernfalls zeigen sich Fitness-Studios wenig kulant und es ist mit einer Rückerstattung nicht zu rechnen.
Viele Fitnessstudios in der Schweiz verlängern automatisch nach Ablauf der Laufzeit das Abo. Wenn dies ersichtlich beim Vertragsabschluss war und nicht versteckt in Vertragsklauseln, so ist dies auch rechtens. In anderen Fällen, wenn also nicht offensichtlich eine Verlängerung beschrieben wurde, so erfährst du in diesem Beitrag vom srf wie du dich wehren kannst.