Kirchenaustritt Schweiz kostenlos online als PDF erstellen

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Vorlage für den Kirchenaustritt

Jede Person hat das Recht, Glauben und Religionsgemeinschaft frei zu wählen. Aus der Kirche in der Schweiz auszutreten ist grundsätzlich unkompliziert, muss jedoch schriftlich erfolgen.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Dienst und erstellen Sie ein korrektes Austrittsschreiben. Das Schreiben ist für alle drei Religionsgemeinschaften in der Schweiz gültig. Was Sie dabei beachten sollten, können Sie in den unten stehenden FAQ nachlesen.

Beispiel Austrittsschreiben Kirche
Beispiel Kirchenaustritt

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Allgemeine Fragen zum Kirchenaustritt

Wie erfolgt die Austrittserklärung aus der Kirche?

Den Kirchenaustritt müssen Sie schriftlich bei der Kirchgemeinde einreichen. Dabei sind Sie nicht verpflichtet Gründe für den Austritt aus der Kirche anzugeben. Verlangen Sie in Ihrem Schreiben, dass alle personenbezogenen Daten gelöscht werden. Empfehlenswert ist ein Einschreiben mit Rückschein. Wenn Sie mit anderen Familienmitgliedern gemeinsam austreten, müssen alle (ab 16 Jahren) den Brief unterschreiben. Vergessen Sie in dem Fall bitte nicht, alle Namen aufzulisten.

Wohin muss ich die Austrittserklärung senden?

Die Austrittserklärung geht an die Kirchgemeinde oder an das Pfarramt. Letztendlich hängt dies von der Organisation der Kirchengemeinde ab. Prüfen Sie am besten online, wie Sie die Verwaltung Ihrer Kirchengemeinte postalisch erreichen.

Wie kann ich aus als Ausländer in der Schweiz aus der Kirche austreten?

Dies ist üblicherweise gar kein Problem. Als Ausländer (z.B. wenn Sie aus Deutschland oder Österreich stammen) müssen Sie gleich wie jeder Schweizer an Ihre jeweilige Kirchengemeinde in der Schweiz die Austrittserklärung senden.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Kirchenaustritt?

Wenn Sie aus der Kirche austreten, hat dies einerseits steuerrechtliche, andererseits lebenspraktische Folgen für Sie. Als Mitglied einer der drei Landeskirchen (römisch-katholisch, evangelisch-reformiert, christkatholisch) bezahlen Sie jährlich einen bestimmten Beitrag an Kirchensteuern. Treten Sie aus einer dieser Kirchen aus, fällt die Kirchensteuer weg. Als Folge können Sie bei Angelegenheiten Ihrer Kirchengemeinde nicht mehr abstimmen oder wählen.
Der Austritt gilt übrigens international. Sie müssen, bei einem Umzug ins Ausland, nicht erneut austreten. Es reicht, wenn Sie bei der Anmeldung angeben, dass Sie konfessionslos sind. Anders ist dies, wenn Sie explizit nur einen Austritt aus der Schweizer Landeskirche erklären. Dann gelten Sie im Ausland als Kirchenmitglied mit allen Rechten und Pflichten. Dies wird aber erst bei einem Wegzug aus der Schweiz relevant.

Muss meine Austrittserklärung notariell beglaubigt sein?

In einigen Kantonen wird eine notariell beglaubigte Austrittserklärung verlangt. Diese muss die Kirchengemeinde innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt Ihres ersten Schreibens einfordern. Der Austritt erfolgt zum Datum des ersten Schreibens hin. Sie sind ab diesem Zeitpunkt von der Kirchensteuer befreit. Genaue Informationen zu der Frage, ob eine notarielle Beglaubigung nötig ist, finden Sie auf der Seite Ihrer Kirchengemeinde.

Welche persönlichen Folgen hat der Kirchenaustritt?

Nachdem Sie aus der Kirche ausgetreten sind, fallen einige „Dienstleistungen“ der Kirche weg. Dazu gehört beispielsweise die kirchliche Trauung. Einige Kirchengemeinden sind jedoch gesprächsbereit, wenn Sie konfessionslos sind und ihr christlicher Partner in der Kirche heiraten möchte. Auch eine Beerdigung mit einer kirchlichen Trauerfeier erhalten Sie nicht mehr. Gemeinden suchen in diesen Fällen jedoch das Gespräch mit den Verbliebenen. Ist diesen eine kirchliche Zeremonie wichtig und der Verstorbene hat keine Wünsche zur Beerdigung hinterlassen, übernehmen Kirchengemeinden in der Regel die Trauerfeier.

Kann ich nach dem Austritt noch Gotte oder Götti werden?

Am schwersten für viele: nicht mehr Gotte oder Götti sein können. Von Taufpaten wird bei der Taufe verlangt, dass Sie dabei helfen, das Kind nach christlichen Werten aufzuziehen. Die Kirche nimmt an, dass Sie dies als konfessionsloser Mensch nicht erfüllen werden. Ob Gotte oder Götti werden dennoch möglich ist, entscheiden die Kirchengemeinden im jeweiligen Kanton. In manchen Fällen gibt es die Möglichkeit statt Taufpate Taufzeuge zu werden. Taufzeugen müssen nicht geloben, das Kind angelehnt ans Christentum zu erziehen.

Kann ich meine Kinder nach dem Kirchenaustritt taufen lassen?

Wenn Sie Kinder haben oder demnächst welche planen, werden diese nur ausnahmsweise getauft. Hier müssen Sie sich auf lange Gespräche mit der Kirchengemeinde gefasst machen. Anders steht der Fall, wenn Ihr Kind in der Schule ist und den Wunsch äussert, der Kirche beizutreten. Hier reicht das Einverständnis der Eltern, auch wenn diese konfessionslos sind.

Ist es noch möglich beim Wechsel der Kirchengemeinde „still“ auszutreten?

Bis vor einigen Jahren war es zudem möglich „still“ aus der Kirche auszutreten. Bei einem Umzug in eine andere Wohngemeinde war es ausreichend, sich als konfessionslos anzumelden. Dies funktioniert mit der Einführung des Registerharmonisierungsgesetzes (2008) nicht mehr, da die Gemeinden seither die Daten der Gläubigen untereinander austauschen.

Wie alt muss ich sein, um aus der Kirche austreten zu dürfen?

Der Austritt ist in jedem Alter möglich. Allerdings benötigen Personen unter 16 Jahren die Unterschrift der Eltern.

Kann ich nach einem Austritt wieder in die Kirche eintreten?

Dies funktioniert selbstverständlich und ist in den meisten Fällen unproblematisch. Die Kirche unterstützt auch dieses vorhaben. Informationen hierzu gibt es z.B. auf kircheneintritt.ch

Treten meine Kinder automatisch aus der Kirche aus, wenn ich austrete?

Nein! Sollten Sie wollen, dass Ihre Kinder ebenfalls austreten, so sind diese im Austrittsschreiben zu nennen. Beim Erstellen der Erklärung durch unseren Service, können Sie einfach weitere Personen hinzufügen. Für alle Personen über 16 Jahre wird dann ein Unterschriftsfeld generiert.

Kann ich nach dem Austritt aus der Kirche noch in einer Kirche heiraten?

Dies ist nur möglich, wenn Ihr Verlobter / Ihre Verlobte noch Mitglied der Kirche ist. Andernfalls gibt es hierfür keine Möglichkeit.

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