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Fragen zum Privatdarlehensvertrag

Wie hoch sollten Sie die Darlehenssumme wählen?

Wer einen Kreditvertrag abschliesst, sollte Darlehenssumme und Laufzeit wohlüberlegt einsetzen. Die Darlehenssumme darf dabei so hoch wie nötig, aber so klein wie möglich sein. Denn je grösser das Darlehen, desto höher die Kosten.

Orientieren Sie sich bei Ihrer Entscheidung über die Darlehenssumme am Verwendungszweck. Kalkulieren Sie das geplante Vorhaben durch und stellen Sie die notwendige Zins- und Tilgungsrate daneben. Bestimmen Sie dann die erforderliche Darlehenssumme. Je geringer das Darlehen, desto schneller sind Sie wieder schuldenfrei.

Was ist bei Zinsen und Fälligkeit zu beachten?

Wenn das Darlehen nicht zinslos vereinbart wird, ist der fällige Zinssatz in Prozent anzugeben. Dazu ist es auch nötig, festzuhalten, wann Zinszahlungen zu leisten sind. Zur Verfügung stehen die Optionen einmalig, monatlich, quartalsweise oder jährlich, jeweils zu Beginn oder Ende des gewählten Zeitraums.

Um die Zinslast nicht nur möglichst gering zu halten, sondern womöglich auch steuerlich zu nutzen, sollten Sie sich von Ihrem Steuerberater vorab beraten lassen.

Ist ein Darlehen ohne feste Laufzeit von Vorteil?

Nein, wenn Sie ein Darlehen vereinbaren, ist es für beide Parteien vielmehr empfehlenswert, eine feste Laufzeit zu vereinbaren. Der Darlehensgeber kann so mit dem zurückfliessenden Kapital planen und rechnen. Auch ein Darlehensnehmer kann sein persönliches Budget auf die regelmässige Kapitallast abstellen. Er sieht zudem die Restschuld seines Darlehens schrumpfen, was Raum für neue Ziele schafft. 

Vereinbart werden kann ein konkretes Fälligkeitsdatum für die Gesamtschuld oder eine Laufzeit in Monaten.

Wie hoch und in welchem Turnus sollten die Rückzahlungsraten sein?

Sie können die Rückzahlungsrate flexibel, einmalig, monatlich, quartalsweise oder jährlich leisten. Auch bezüglich des konkreten Zahltags haben Sie die Wahl: Er kann am Anfang oder am Ende des jeweiligen Zeitraumes liegen, beispielsweise am Monatsersten oder Monatsletzten.

Die Höhe der einzelnen Rückzahlungsrate ergibt sich aus der Darlehenslaufzeit und dem gewählten Turnus. Sie sollte so geplant werden, dass am Ende der gewählten Laufzeit nur noch eine Resttilgung zu leisten ist. Andernfalls wäre bei Fälligkeit eine Sondertilgung zu leisten oder eine Nachfinanzierung zu vereinbaren.

Was bedeutet „zweckgebunden“?

Darlehensgeber und Darlehensnehmer können vereinbaren, wofür die Mittel eingesetzt werden. Diese können zur freien Verwendung sein oder für einen bestimmten Zweck. Wenn ein Zweck definiert wird, bedeutet dies, dass das Geld auch nur dafür eingesetzt werden darf. Für Zuwiderhandlungen sollte festgelegt sein, welche Konsequenzen gezogen werden. Beispielsweise kann ein Kündigungsrecht seitens des Darlehensgebers Inhalt der Bedingungen sein.

Müssen in jedem Fall Sicherheiten vereinbart werden?

Häufig herrscht die Meinung vor, im privaten Bereich eine Sicherheit zu vereinbaren, sei überflüssig. Doch gerade bei höheren Darlehenssummen sollte eine Sicherstellung selbstverständlich sein. Dagegen können kleine Darlehen bis zu 5‘000 CHF oder 10‘000 CHF auch blanko ausgegeben werden, sofern Person und Bonität des Darlehensnehmers dafür geeignet sind. 

Beträge darüber hinaus sollten per Sicherungsübereignung eines Wertgegenstandes oder durch eine Bürgschaft abgesichert werden. Übereignet werden können zum Beispiel Schmuck, Uhren, Tafelsilber oder auch Fahrzeuge. 
Für die Bürgschaft empfiehlt sich eine Person aus dem näheren Umfeld, beispielsweise aus der Familie oder dem Freundeskreis. Versichern Sie sich, dass diese Person im Notfall für das Darlehen aufkommen kann. 

Beachten Sie auch, dass Bürgschaften über einen Darlehensbetrag von mehr als 2‘000 CHF nach Obligationenrecht der notariellen Beurkundung bedürfen.

Welche Kündigungsfristen gibt es?

Gerät der Darlehensnehmer in Verzug, kann der Darlehensgeber den Vertrag kündigen. Das gilt auch, wenn der Schuldner die vereinbarte Sicherheit nicht liefern kann. 

Für den Fall, dass keine konkrete Fälligkeit des Darlehens vereinbart ist, muss es gekündigt werden, um die vollständige Rückzahlung einzufordern. Ist ein konkretes Rückzahlungsdatum im Vertrag hinterlegt, ist eine ordentliche Kündigung nicht nötig.

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