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Fragen zum Arbeitsvertrag auf Monatslohn

Kann der Urlaubsanspruch individuell ausgehandelt werden?

Im Obligationenrecht (OR) ist ein gesetzlicher Mindestanspruch auf Urlaub festgelegt. Er beträgt für Mitarbeiter bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen pro Betriebszugehörigkeitsjahr. Ab dem 21. Altersjahr beträgt er für alle Altersgruppen 4 Wochen pro Betriebszugehörigkeitsjahr. Davon darf nur nach oben hin abgewichen werden.

Während der Ferienzeit hat der Arbeitnehmende Anspruch auf Lohnfortzahlung wie an jedem Arbeitstag.
Sofern ein kantonaler Normalarbeitsvertrag davon abweichende Regelungen trifft, gelten diese für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den Tarifparteien angehören.

Darüber hinaus können die vertragschliessenden Parteien eines Arbeitsvertrages weitergehende Regelungen vereinbaren, sofern diese den Mindestanspruch nicht unterschreiten. Der Ferienanspruch darf zudem nicht in Geld ausbezahlt werden, sondern ist in natura als Freizeit zu leisten.

Wie muss ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen werden?

Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und dem zukünftigen Mitarbeiter abgeschlossen. Der Abschluss kann dabei mündlich oder schriftlich erfolgen. Wir empfehlen die schriftliche Vereinbarung, zumal von einigen Regelungen auch nur in Schriftform abgewichen werden kann. Der Vertrag muss dabei von beiden Parteien unterschrieben sein.

Gibt es eine Probezeit oder kann man auf diese verzichten?

Die Probezeit beträgt maximal 3 Monate. In der Regel wird jedoch nach Obligationenrecht (OR) 1 Monat vereinbart mit 7 Tage Kündigungsfrist. Daneben kann die Probezeit im gegenseitigen Einvernehmen ganz ausgeschlossen werden. Sofern ein Normalarbeitsvertrag gültig ist, gilt die darin festgehaltene Regelung. Abweichend hiervon kann auch bei Vorliegen eines Normalarbeitsvertrages auf die Probezeit verzichtet werden.

Näheres siehe Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft). In den Kantonen, in denen bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits ein gültiger Normalarbeitsvertrag bestand, gilt dieser weiterhin. Die Verordnung ersetzt diesen erst nach dessen Inaktivierung.

Was bedeutet Vergütung per Monatslohn?

Steht eine Haushaltshilfe in einem Arbeitsverhältnis mit fixer monatlicher Entlohnung, erhält sie jeden Monat die Bezahlung in gleicher Höhe. In Normalarbeitsverträgen sind zwingende Mindestlöhne definiert. Dabei ist es unerheblich, wie viele Tage der Monat hat oder an wie vielen Tagen gearbeitet wurde. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung oder bar in der Regel zum selben Stichtag.

Wie lange läuft ein Arbeitsvertrag mit Monatslohn?

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmenden. Wurde ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart, endet es zum festgelegten Datum ohne gesonderte Kündigung. Darüber hinaus kann der Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.

Wie viele Arbeitsstunden müssen geleistet werden?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in der Festlegung von Arbeitszeit und Stundenanzahl frei, es sei denn, es gibt einen gültigen Normalarbeitsvertrag. Von diesem kann bei Änderungen zum Nachteil des Arbeitnehmenden nur in Schriftform abgewichen werden (Art. 360d OR).

Die zu leistenden Arbeitsstunden und die jeweiligen Zeiten werden im Vertrag festgehalten. Dabei wird üblicherweise entweder das Arbeitspensum pro Monat oder pro Woche vereinbart. Dazu ist auch der erste Arbeitstag festzuhalten. Erfolgt der Arbeitsantritt nicht zum Monatsbeginn, sondern während des Monats, sind die Arbeitsstunden anteilig zu leisten.

Aus besonderen Gründen können Arbeitseinsätze in beiderseitigem Einverständnis verschoben werden, beispielsweise während Betriebsferien oder in schwachen Phasen.

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