Einfacher Kaufvertrag Auto – direkt kostenlos online erstellen

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Fahrzeugkaufvertrag online erstellen:

Sorgen Sie für Sicherheit beim Fahrzeugkauf bzw. Fahrzeugverkauf. Durch unseren Mustervertrag stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen Bestandteil des Kaufvertrags sind.

Geben Sie einfach alle relevanten Daten des Fahrzeugs, zum Käufer/Verkäufern ein und erhalten Sie sofort einen sauberen Vertrag als PDF.

Selbstverständlich können Sie den Vertrag direkt nach Erstellen kostenlos herunterladen.

Autokaufvertrag Vorlage
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Fragen zu Fahrzeugkaufverträgen:

Wann gilt ein Wagen als Neu- bzw. Gebrauchtwagen?

Als Gebrauchtwagen gilt ein Auto, das bereits auf einen Endkunden zugelassen ist, im Vorjahr genutzt wurde und wesentlich mehr als 0 km aufweist. Als gebraucht gilt auch ein sogenanntes Lagerauto, das mindestens 10 Monate nach der Produktion erstmalig verkauft wird. Ebenfalls nicht mehr neu ist ein Vorführwagen, der mit U-Kennzeichen bereits mehr als 1000 km genutzt wurde.

Ein Neuwagen ist ein Auto, das weniger als 10 Monate nach der Produktion erstmalig auf einen Endkunden zugelassen wird. Bis dahin wurde es bis auf Prüf- und Zulassungsfahrten nahezu 0 km gefahren.

Wie lange ist die Gewährleistungsfrist?

Der Gesetzgeber legt in OR 210 eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten fest. Diese können Käufer und Verkäufer gemeinsam jedoch jederzeit unter- oder überschreiten. Diesbezüglich herrscht in der Schweiz Vertragsfreiheit und lässt den Parteien jede Freiheit, es sei denn, es liegen besondere Umstände zugrunde.

Wie erkennt man betrügerische Inserate und Interessenten?

Beim Autokauf gilt: je ausführlicher, desto besser. Wer viele Fotos und Daten des Autos einstellt, hat (scheinbar) nichts zu verbergen. 

Kontaktieren Sie den Verkäufer. Finger weg, wenn dieser nur per E-Mail zu erreichen ist und keine Telefonnummer angeben will. Vermeiden Sie es auch, den Kauf auf einem Autobahnparkplatz oder abgelegen im Wald abzuwickeln.
Nehmen Sie zur Besichtigung eine zweite Person mit, die sich möglichst mit dem Ankauf von Fahrzeugen auskennt.

  • Vergleichen Sie die Angaben des Verkäufers im Inserat oder mündlich mit dem angebotenen Auto.
  • Prüfen Sie die Originalpapiere und das Serviceheft. 
  • Akzeptieren Sie keine Kopien und achten Sie auf den Zulassungsort. 
  • Je nachdem lohnt sich die Prüfung des Autos durch einen Sachverständigen.
  • Lehnen Sie Anzahlungen vorab generell ab. 
  • Auch die Überweisung von Spesen ins Ausland sollten Sie unbedingt unterlassen.

Vorsicht ist ebenfalls bei langen Anfahrten geboten. In der Hoffnung, dass man nach einer stundenlangen Anreise eine spontane Preiserhöhung leichter akzeptiert als zuhause, wird mit weit entfernten Lockangeboten geködert, bei denen nach der Ankunft des Käufers plötzlich der Preis angehoben wird.

Was tun, wenn ein Verkäufer vorab per E-Mail eine Ausweiskopie verlangt?

Vermeiden Sie es grundsätzlich, Ihre Ausweisdaten im Netz in den Umlauf zu bringen. Betrüger könnten diese Daten missbräuchlich nutzen. Der Verkäufer kann das Original Ihres Ausweises bei der Besichtigung des Fahrzeugs kontrollieren.

Wie viele Nachbesserungsversuche stehen einem Verkäufer zu?

Per Gesetz gibt es keine Grundlage für eine Nachbesserungspflicht. Die Parteien können jedoch eine Nachbesserungspflicht vereinbaren. Dies kann formfrei, konkludent und stillschweigend erfolgen.

Warum sollte ein Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung setzen?

Ist ein Mangel feststellbar, der beim Kauf nicht bekannt oder nicht ausreichend erwähnt war, können die Parteien eine Nachbesserung durch den Verkäufer vereinbaren. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nachbesserung gibt es dabei nicht. 

Die Nachbesserung kann im Vertrag vereinbart werden oder bereits vor dem Kauf. Machen Sie in diesem Fall eine Frist aus, innerhalb derer der Verkäufer den Mangel beheben und Ihnen das Auto repariert zur Verfügung stellen kann.

Müssen Unfallschäden vom Verkäufer immer angegeben werden?

Ist das Fahrzeug bereits in einen Unfall verwickelt gewesen, in dem es Schäden davongetragen hat, müssen diese vom Verkäufer angegeben werden. Ein vorsätzliches Verschweigen wäre treuwidrig. Die Qualitätszusicherung nach BGE 87 II 245 beeinflusst den Kauf und sollte daher schriftlich festgehalten werden.

Ob ein Schaden wertmindernd oder in sonstiger Weise beeinträchtigend ist, hängt von seiner Einstufung ab. Als Bagatellschäden gelten Dellen, Lackschäden sowie beschädigte geklebte, gesteckte oder geschraubte Teile. 

Als Unfallwagen wird ein Fahrzeug erst dann definiert, wenn tragende Teile beschädigt sind, wie die Chassis-Hauptträger, die Fahrgastzelle oder Chassis-Fahrzeugteile/-Anbauteile. Um die Wertminderung durch den Unfallschaden einschätzen zu können, sollten Sie einen Fachmann hinzuziehen.

Wie klären Sie das Fahrzeugeigentum ab?

Bevor Sie sich für den Kauf eines Autos entscheiden, sollten Sie sich vergewissern, dass das Auto auch wirklich dem Anbieter gehört und es verkauft werden darf. Prüfen Sie dazu den Fahrzeugausweis. Besitzt die Person, die das Auto anbietet, keinen, sondern kann nur den Schlüssel vorweisen, sollten Sie vom Kauf Abstand nehmen.

Trägt der Fahrzeugausweis den Code 178 (Halterwechsel verboten), handelt es sich um ein Leasingfahrzeug oder einen Mietwagen. Der Anbieter darf solche Fahrzeuge nicht verkaufen, da es sich nicht um sein Eigentum handelt. Auch abgestempelte oder gelochte Fahrzeugausweise sind kein legaler Eigentumsnachweis. 

Falls Sie grosse Zweifel hegen, können Sie den Halter des Autos auch direkt beim Strassenverkehrsamt abfragen. Entspricht der Halter nicht dem Verkäufer, kontaktieren Sie den angegebenen Halter per Telefon. Prüfen Sie zusätzlich das Serviceheft. Wenn Ihnen Ungereimtheiten auffallen, gehen Sie am besten zur nächsten Polizeidienststelle und lassen sich beraten.

Gehören Winterreifen, Alufelgen oder Skiträger zum Fahrzeug?

Nur wenn Zubehör und besondere Eigenschaften ausdrücklich im Kaufvertrag aufgeführt werden, gehören sie zum Auto. Wurden die einzelnen Bestandteile bereits verbindlich im Inserat aufgeführt, gilt in der Regel ebenfalls die Zusicherungshaftung nach OR 197 und OR 205. Fehlen zugesicherte Eigenschaften, muss der Verkäufer dafür einstehen.

Darf ein Verkäufer wegen eines Mangels vom Kaufvertrag zurücktreten?

Ein Verkäufer hat nach OR 214 das Recht von dem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Kaufpreis nicht oder nicht vollständig gezahlt wird. Ist das Auto bereits in den Besitz des Käufers übergegangen, besteht dieses Rücktrittsrecht jedoch nur, wenn es per Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Gehört Kleingedrucktes in einen Autokaufvertrag?

Der Kaufvertrag für ein Auto basiert auf dem Obligationenrecht, das Kleingedrucktes obsolet macht. Solch zusätzliche Vereinbarungen beinhalten meist Regelungen zugunsten des Verkäufers, die gesetzliche Grundlagen aushebeln. Als Käufer sollten Sie sich genauestens informieren, was sich dahinter verbirgt. Besser ist es jedoch, wenn Sie einen der Musterkaufverträge nutzen, die ohne das Kleingedruckte auskommen. Bei uns können Sie kostenlos ein entsprechendes Vertragsformular downloaden.

Wie erkenne Ich, ob eine „Tachomanipulation“ vorliegt?

Der Kilometerstand ist einer der Preistreiber beim Verkauf eines Autos. Je weniger mit dem Fahrzeug gefahren wurde, desto höher der Preis. Wer ein bereits intensiv bewegtes Auto anbieten will und dafür den Tacho manipuliert, macht sich strafbar. Sie können solche Manipulationen erkennen, wenn Sie aufmerksam den Zustand des Fahrzeugs in Augenschein nehmen:

  • Dazu gehören die Innenraumabnutzung, wie verschlissene Sitze, Zustand der Pedale, Lenkrad und Schaltknüppel.
  • Lassen Sie im Zweifel den ServiceKey, also den elektronischen Schlüssel des Fahrzeugs in einer Werkstatt auslesen.
  • Prüfen Sie zusätzlich das Serviceheft auf Handschriften und Lücken in den Eintragungen. Da meist unterschiedliche Mitarbeiter die vorgenommenen Serviceleistungen bestätigen, sollten sich diese optisch deutlich unterscheiden.

Falls Sie den Verdacht haben, dass der Tacho manipuliert ist, nehmen Sie vom Kauf Abstand. Nach dem Kauf ist für die weitere Vorgehensweise entscheidend, wie alt das Auto ist. Je betagter das Fahrzeug, umso höher darf die Abweichung ausfallen. Beträgt sie mehr als eine Jahreslaufleistung, ist die Bagatellgrenze definitiv überschritten. War ein wesentlich niedrigerer Kilometerstand zugesichert worden, können Sie den Vertrag anfechten (OR 28).

Was tun, wenn eine vorsätzliche Täuschung vorliegt?

Falls Sie vom Verkäufer des Fahrzeugs durch ein Täuschungsmanöver zum Kauf verleitet wurden, können Sie den Vertrag nach OR 28 Abs. 1 anfechten. Das gilt auch für den Fall, dass ein Dritter der Täuschende ist und der Verkäufer dies hätte erkennen können. 

Eine arglistige Täuschung liegt beispielsweise vor, wenn ein Unfallschaden oder andere Mängel verschwiegen, kaschiert oder bagatellisiert werden. 

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die tatsächliche Anzahl der Vorbesitzer verschwiegen wurde. Da dadurch der Wert des Fahrzeugs beeinträchtigt wird, liegt ein Mangel nach OR 197 vor.
Haben Sie den Eindruck, getäuscht worden zu sein, können Sie den Kaufvertrag schriftlich anfechten.

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