Auto privat verkaufen in der Schweiz – Was gibt es zu beachten?

Auto privat verkaufen

Sie möchten Ihr Auto verkaufen und suchen nach Tipps für einen sauberen Ablauf bei dem Sie den besten Verkaufspreis herausholen können? Wir haben Ihnen die wichtigsten Tipps und Vorsichtsmassnahmen zusammengestellt.

Lernen Sie die besten Portale für Gebrauchtwagen in der Schweiz kennen, erfahren Sie wie Sie einen realistischen Verkaufspreis schätzen und was Sie bzgl. Versicherung und Abmeldung beim Strassenverkehrsamt erwartet.

Seriöse Gebrauchtwagenportale in der Schweiz

Folgendes ist bei den Portalen wichtig:

  1. Das Portal muss genügend Reichweite in Ihrer Verkaufsregion besitzen (achten Sie auch auf Mehrsprachigkeit, sollten Sie z.B. auch Kunden in der Westschweiz anlocken wollen)
  2. Die Kosten spielen selbstverständlich eine grosse Rolle. So unterscheiden sich diese teils enorm bei den verschiedenen Anbietern.

AutoScout

Nach eigenen Angaben ist AutoScout24 der Kraftfahrzeug-Anbieter mit den meisten Visits (Webseitenaufrufen) auf dem Schweizer Markt, nämlich 15,5 Millionen pro Monat. Gegen Kosten kann man die Inserate in den Klassen Basic, Plus, Premium und MoneyBack einstellen. Die Angebote unterscheiden sich durch ihre Zusatzfeatures und ihre Dauer.

  • Bei TopListings wird das Inserat an den Anfang der Suchergebnisse gestellt.
  • Mit SafeNumber erhält man zwar Anfragen weitergeleitet, jedoch an eine temporäre Nummer. So ist sichergestellt, dass der Interessent die persönliche Rufnummer nicht kennt.
  • Durch TopCar wird das Fahrzeug besonders hervorgehoben und an prominentester Stelle platziert.
  • MoneyBack garantiert, dass das Fahrzeug innerhalb von 120 Tagen verkauft wird. Ansonsten erhält der Kunde die Kosten zurück.

Die Preise beginnen bei CHF 69.– und steigern sich bis CHF 279.–. Das Inserat darf dabei bis zu 16 Bilder und ein YouTube-Video enthalten. Ein weiteres Plus ist, dass die Anzeige zugleich auf anibis und comparis eingestellt wird.

Autoricardo

Mit 100.000 Inseraten ist Autoricardo eines der grössten Onlineportale für Autos in der Schweiz. Zudem erscheinen die Inserate auch auf ricardo.ch, sodass nach Angaben des Anbieters täglich bis zu 400.000 Besucher Zugriff darauf haben. Dabei können die Fahrzeuge wahlweise per Auktion oder Fixpreis angeboten werden. Das Einstellen des Inserats ist stets gratis.

Bei Verkauf des Fahrzeugs fallen 9 % des erzielten Verkaufspreises, max. CHF 190.–, als Erfolgsprovision an. Platzt der Verkauf, weil der Käufer den Preis nicht bezahlt, obwohl der Handel korrekt abgewickelt wurde, kann die Erfolgsprovision zurückerstattet werden.

Wer sein Inserat in den Vordergrund rücken will, kann die Promotionsoptionen nutzen. Diese werden auf autoricardo.ch zusätzlich zwischen CHF 5.– und 10.– berechnet, für die Platzierung auf der Startseite CHF 60.–.

Wer auf ricardo.ch mit Promotionsvorteilen punkten will, zahlt zusätzlich CHF 2.– bis 12.–. Auf der Startseite von ricardo mit nach Angaben des Anbieters täglich 200‘000 Besuchern, bezahlt man zusätzlich CHF 40.–.

Autolina

autolina.ch verfügt nach eigenen Angaben über 100‘000 Inserate. Diese sind für Privatpersonen kostenlos. Dabei ist die Anzeige in den ersten 7 Tagen der Anzeigenphase ausschliesslich für registrierte Händler sichtbar, die in dieser Zeit ein Kaufangebot unterbreiten können. Danach ist das Fahrzeug für alle Autolina-Besucher freigeschaltet, die es für die Dauer von weiteren 23 Tagen erwerben können. Ist das Angebot nach einer Gesamtlaufzeit von 30 Tagen noch vorhanden, kann es weitere 14 Tage kostenfrei eingestellt werden.

Unsere Tipps für einen erfolgreichen Autoverkauf

Tipp 1: Wie Sie den Marktwert Ihres Fahrzeugs ermitteln können?

Sie möchten Ihren Wagen verkaufen, wissen aber nicht, was er noch wert ist? Der Fahrzeugwert ist abhängig von Marke und Modell, Baujahr und Kilometerstand, Ausstattung und Zustand, Anzahl und Preis gleicher Angebote. Um den Wert des Fahrzeugs einschätzen zu können, empfiehlt sich der Check bei einer Autowerkstatt, die mit der Marke vertraut ist. Diese stellt Schwachstellen fest und teilt Ihnen mit, wo Sie um eine Reparatur nicht herum kommen.

Vergleichen Sie zusätzlich die Preise auf den einschlägigen Portalen. Filtern Sie nach Ausstattungsmerkmalen, Kilometerstand, Modell und Baujahr.

Tipp 2: Nutzen Sie die kostenfreie Online-Autobewertung

Zusätzlich zu seinen eigenen und den Einschätzungen seines Autofachbetriebs, kann man eine kostenfreie Online-Autobewertung vornehmen. Unter autouncle.ch können Sie sich schnell und unkompliziert ein Bild machen. Auf dieser Seite wird eine Schätzung des realistischen Preises vorgenommen, indem in diversen Portalen Anzeigen gebrauchter Fahrzeuge ausgewertet werden. Wichtig: Es handelt sich dabei um eine auf bestimmten Kriterien basierende Einschätzung und keine Garantie für einen realistisch zu erzielenden Verkaufspreis.

Tipp 3: Je mehr Zeit Sie sich nehmen, desto besser die Verkaufschancen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten, nehmen Sie sich Zeit: für den Check bei Ihrer Autowerkstatt, für die Ermittlung eines angemessenen Verkaufspreises und für Annoncen. Je schneller Sie Ihr Fahrzeug abgeben möchten, desto günstiger müssen Sie es anbieten. Wollen Sie den höchstmöglichen Preis erzielen, sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen.

Tipp 4: Berücksichtigen Sie saisonale Präferenzen

Um ein Auto meistbietend zu verkaufen, empfiehlt es sich, saisonale Präferenzen zu berücksichtigen. Wer beispielsweise ein Cabrio anbieten möchte, tut gut daran, das in den sonnigen Monaten ab März oder April zu tun. In den Wintermonaten dürfte der Preis wesentlich geringer ausfallen. Ein SUV mit Allradantrieb wird dagegen in den kalten Monaten stärker nachgefragt. Fahrzeuge mit Anhängerkupplung sind für Wohnwagen, Pferdeanhänger und Gartenabfalltransporte ideal. Diese sollten im Spätwinter den Besitzer wechseln, um in den Sommermonaten eingesetzt werden zu können.

Tipp 5: Hochauflösende Bilder wecken Interesse

Zu einem Angebot, das Interesse wecken soll, gehören möglichst viele aussagekräftige Fotos. Dabei sollte der Wagen von allen Seiten, innen und aussen, fotografiert werden. Wichtig ist, auf die Auflösung und das Format zu achten, welche Portalbetreiber vorgeben.

Tipp 6: Erzeugen Sie Begehrlichkeiten

Wer sein Fahrzeug besonders strahlend anbieten möchte, kann es vorher bei einer auf Lackierungen spezialisierten Autowerkstatt polieren lassen. Das belebt die Farbe, entfernt Insektenrückstände und feine Kratzer. Vor allem ältere Fahrzeuge lässt eine Politur um Jahre jünger wirken. Eine Investition, die sich schnell amortisiert, denn der Kaufpreis kann dadurch deutlich höher ausfallen.

Tipp 7: Warten Sie die periodische Fahrzeugprüfung ab

Falls die nächste periodische Fahrzeugprüfung in naher Zukunft ansteht, empfiehlt es sich, diese abzuwarten. Ein Fahrzeug, bei dem die Plakette nicht aktuell ist, lässt sich wesentlich schwieriger verkaufen, als eines, das gerade anstandslos die Fahrzeugprüfung bestanden hat. Vorher muss jedoch die obligatorische Abgaswartung erledigt sein. Ohne den Abgastest wird das Auto in der Schweiz zu keiner Fahrzeugprüfung zugelassen.

Tipp 8: Bereiten Sie Argumente, Unterlagen und Schlüssel vor

Sobald das Inserat veröffentlicht ist, ist es Zeit, sich deutlich zu machen, welche Vorzüge das Fahrzeug hat. Komfort, Sicherheit, Fahrverhalten, Optik, Verbrauchsdaten, Ausstattung, Unfallfreiheit, Steuer und Versicherung liefern ausreichend Argumente. Bezüglich der Unfallfreiheit sollten Sie sich übrigens nur festlegen, wenn Ihnen bekannt ist, ob das Fahrzeug unfallfrei ist. Falls Sie es aus erster oder zweiter Hand erworben haben, ist die Zusage, das Fahrzeug sei unfallfrei, vorsichtig zu treffen. Im Zweifelsfall haften Sie für Falschaussagen diesbezüglich, auch wenn sie unwissentlich getroffen wurden.

Legen Sie die notwendigen Unterlagen zurecht. Dazu gehören der Fahrzeugausweis, das Protokoll der letzten Fahrzeugprüfung, das Serviceheft, das Abgaswartungsheft, die Bedienungshandbücher, Rechnungen über Zusatzausstattung sowie Schlüssel.

Nicht zuletzt sollten Sie sich eine Mindestgrenze ausdenken, bis zu derer Sie Preisnachlässe einräumen. Es ist einfacher, einen Preis zu erzielen, wenn Sie sich im Vorfeld eine Preisspanne ausdenken. So können Sie souveräner gegenüber dem Kunden auftreten.

Wichtiges rund um Probefahrt und Vertrag beim Fahrzeugverkauf

Sie können ein Fahrzeug grundsätzlich mündlich per Handschlag kaufen und verkaufen. Um auszuschliessen, dass es später Unklarheiten gibt, sollte ein schriftlicher Vertrag jedoch zu jedem Verkauf dazugehören. Einen Kaufvertrag mit den wichtigsten Punkten können Sie kostenlos durch unseren Service erstellen. Wichtig ist, dass Sie die Daten vollständig eintragen: Name und Adresse, ID-Nummer, übergebene Schlüssel und Fahrzeugpapiere. Geben Sie darauf nur dann an, dass das Fahrzeug unfallfrei war, wenn Sie dies mit Bestimmtheit sagen können. Sind Sie jedoch nicht Erstbesitzer, sollten Sie mit dieser Aussage vorsichtig sein.

Verhandlung und Probefahrt

Terminieren Sie Besichtigung und Probefahrt so, dass diese nicht in die Hauptverkehrszeiten fallen. Eine Stunde sollten Sie dafür vorsehen. Planen Sie die Probefahrt innerorts und ausserhalb auch auf Autobahnen.

Reinigen Sie das Fahrzeug vorher nochmals und legen Sie die Dokumente bereit. Für die Fahrt benötigt das Fahrzeug Tagesnummern und muss versichert sein.

Informieren Sie den Käufer während der Besichtigung über alle Eigenschaften, Mängel und mögliche Unfallschäden des Fahrzeugs. Dazu gehören auch vermeintlich kleine Blechschäden.

Kopieren bzw. fotografieren Sie vorab Führerschein und Identitätsausweis des potenziellen Käufers bzw. notieren Sie sich Name, Anschrift und ID-Nummer.

Lassen Sie Verhandlungen über den Kaufpreis zu, doch legen Sie bereits ihren Mindestkaufpreis fest, den Sie erzielen möchten. So starten Sie selbstbewusster in die Verhandlungen und können freier argumentieren. Halten Sie die Vor- und Nachteile des Wagens bereit. Denn nur zu loben, schafft Misstrauen und könnte den Käufer über Mängel und Macken hinwegtäuschen.

Gewähr für Sachmängel

Schliessen Sie die Gewähr für Sachmängel aus, wobei Unfallschäden des Fahrzeugs und sonstige Mängel dem Käufer vollständig mitgeteilt werden müssen. Auch zugesicherte Eigenschaften dürfen nicht fehlen. Bei verschwiegenen Sachmängeln und fehlenden Eigenschaften könnten Sie wegen arglistiger Täuschung haftbar gemacht werden. Bezeichnen Sie das Fahrzeug als unfallfrei und es stellt sich heraus, dass dies nicht der Wahrheit entspricht, können Sie bei einem dadurch verursachten Unfall zu Schadenersatz verpflichtet werden.

Ablauf der Bezahlung

Lassen Sie sich das Geld vorher am besten überweisen. Alternativ stellt die Barzahlung eine sichere Zahlweise dar, wobei Sie auf einige Sicherheitsmassnahmen nicht verzichten sollten. Vermeiden Sie Treffpunkte an einsamen Plätzen, wie Autobahnparkplätzen, Waldrändern oder Parkhäusern. Nehmen Sie am besten eine zweite Person mit. Bestehen Sie auf vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises, bevor Sie die Schlüssel und die Fahrzeugpapiere aushändigen. Dabei darf der Käufer das Fahrzeug nur mit entsprechenden Nummernschildern fahren.

Seien Sie hellhörig, wenn der vermeintliche Käufer Sie bittet, ihm Geld zu schicken. Das ist beispielsweise bei ausländischen Kunden möglich, die angeblich keinen Kaufpreis überweisen können, wenn man ihnen nicht erst Geld für die Überweisungskosten schickt.

Um- und Abmeldung des Fahrzeugs

Der Fahrzeugausweis muss beim Strassenverkehrsamt der jeweiligen Zulassung annulliert werden. Das übernimmt in der Regel der verkaufende Fahrzeughalter. Alternativ kann der Käufer die Abmeldung vornehmen oder per Post erledigen. Wurde der Fahrzeugausweis annulliert, darf das Fahrzeug nur noch bis Mitternacht des Annulierungstages gefahren werden. Die Nummernschilder behalten noch weitere 14 Tage Gültigkeit.

Ist es möglich vom Kaufvertrag zurückzutreten?

Auch wenn Sie bereits den Kaufvertrag geschlossen haben, können Sie als Verkäufer ebenso wie der Käufer vom Kauf zurücktreten. Als Verkäufer können Sie beispielsweise zurücktreten, wenn der Kaufpreis nicht geleistet wird. Der Käufer kann dagegen den Vertrag annullieren, wenn sich beim Fahrzeug wichtige Mängel herausstellen, die verschwiegen wurden, oder zugesicherte Eigenschaften fehlen.

Übernahme oder Kündigung der Fahrzeug-Versicherung

Eine Versicherung des Kraftfahrtzeugs kann üblicherweise nur zu bestimmten Terminen gekündigt werden. Das ist bei dem Verkauf eines versicherten Autos anders.

  • Als bisheriger Eigentümer des Fahrzeugs können Sie Ihre Versicherung bei Verkauf des Fahrzeugs und Kauf eines anderen Wagens ohne Fristen wechseln. Ihren Wechselwunsch sollten Sie Ihrer Versicherung rechtzeitig mitteilen. Diese erstattet den anteiligen Versicherungsbetrag auf Ihr Konto zurück.
  • Als neuer Halter übernehmen Sie die auf das Fahrzeug ausgestellte Haftpflichtversicherung für 14 Tage mit allen Rechten und Pflichten. So ist sichergestellt, dass es keine unbesicherte Nutzung gibt. In diesem Zeitraum können Sie sich für eine andere Haftpflichtversicherung entscheiden oder die bisherige auf Ihren Namen weiterlaufen lassen. Bei Wechsel der Versicherung müssen Sie den übernommenen Vertrag innert 14 Tagen nach Kauf kündigen. Hierfür können Sie z.B. unsere Vorlage verwenden.
  • Haben Sie die bestehende Haftpflichtversicherung ihres alten Fahrzeug bereits auf das gekaufte Fahrzeug übertragen, erlischt die Versicherung des übernommenen Autos.

Anders ist es bei der Kaskoversicherung. Sie endet mit dem Tag des Halterwechsels. Der bisherige Eigentümer erhält überzählige Prämien anteilig zurückerstattet. Der Käufer kann sich für eine neue Kaskoversicherung nach eigenen Vorstellungen entscheiden und diese abschliessen.