Privatdarlehen Form und Verzinsung

Privatdarlehen Vereinbarung

Die Autoreparatur will bezahlt werden, das Dach ist undicht oder die Heizung streikt? Fast jeder kommt einmal in die Situation, in der das Konto leer und die Banken nicht kooperativ sind. Wenn die eigene Bonität ebenso wenig ausreicht wie vorhandene Sicherheiten, scheiden Kreditinstitute meist als Problemlöser aus. Da bleibt nur der engere Kreis von Freunden, Bekannten und Verwandten. Was Sie beachten sollten, wenn Sie sich im privaten Umfeld Geld leihen oder selbst Geld verleihen, erfahren Sie hier.

Unter Freunden oder im Familienkreis Geld zu verleihen ist weit verbreitet. Denn es ist eine einfache Alternative zur umständlichen Beantragung eines Darlehens bei einem professionellen Kreditinstitut. Um es nicht unnötig kompliziert zu gestalten und nicht als misstrauisch zu gelten, hilft man Freunden und Verwandten oft per Handschlag. Auf einen schriftlichen Vertrag verzichten die Parteien allzuschnell.

Nachteile und Risiken bei Darlehen ohne Vertrag

Diese lockere Handhabung beinhaltet einige Nachteile und Risiken. Sie erfordert in jedem Fall eine konsequente Einhaltung durch den Darlehensnehmer. Funktioniert das nicht, wird es für den Kreditgeber schwierig, das geliehene Geld zurückzufordern.

Einen Vertrag mit Freunden oder einem Verwandten abzuschliessen, kann ungeahnte Probleme mit sich bringen. Trotz bester Beziehung der Vertragsparteien untereinander, wirkt das Thema Geld rasch unangenehm. Der Darlehensnehmer kann sich als Unterlegener fühlen, was eine Freundschaft empfindlich stört.

Verzichtet man auf einen Vertrag, schafft man zudem eine schlechte Ausgangssituation, für den Fall, dass der Darlehensnehmer nachhaltig mit Zins- und Tilgung in Verzug gerät. Versucht der Kreditgeber dann sein Geld gerichtlich zurückzufordern, ist er in der Beweislast.

Ein weiterer Nachteil des Darlehens im privaten Kreis: Es fehlt die Versicherung. Kreditangebote von Banken und Finanzierern beinhalten in der Regel eine Versicherung, die im Endeffekt beide Parteien bzw. deren Erben schützt. Dazu gehört die Abwicklung im Todesfall. Die Versicherung springt ein, wenn der Kreditempfänger stirbt und schützt somit die Familie. Zusätzlich kann der monatliche Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) abgesichert werden. Die Versicherung springt bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit ein und übernimmt die Raten.

Diese Schutzmassnahmen gibt es zwischen Privatleuten nicht. Unfall, Jobverlust oder Krankheit können damit zu existenzbedrohenden Schwierigkeiten führen.

Blanko oder besichert?

Ein privates Darlehen wird häufig unbesichert gegeben. Bankübliche Sicherheiten kommen vor allem bei kleineren Beträgen kaum in Betracht.

Stattdessen werden Sicherungsübereignungen eingesetzt, beispielsweise die Verpfändung eines Fahrzeugs.

Ablauf von Sicherungsübereignungen bei Privatdarlehen

  • Wer sich dafür entscheidet, sollte dessen Daten genauestens im Kreditvertrag aufnehmen und sich den Fahrzeugausweis aushändigen lassen.
  • Das Auto oder Motorrad kann der Kreditnehmer behalten, solange er die vereinbarten Raten trägt. Er zahlt weiterhin Versicherungen, Steuer und Unterhaltskosten des Fahrzeugs. So kann er es weiterhin ungehindert nutzen.
  • Erst wenn der Kreditnehmer mit dem Kapitaldienst in Verzug gerät und den Rückstand trotz Mahnungen nicht begleicht, werden Auto oder Motorrad durch den Kreditgeber übernommen und stillgelegt. Zeitpunkt und Ablauf sollten detailliert im Vertrag beschrieben sein, damit klar ist, wann der Kreditgeber das Fahrzeug beanspruchen darf.

Alternativ kann eine Sicherungsabtretung erfolgen. Dabei werden keine Sachsicherheiten übereignet, sondern Ansprüche abgetreten.

Ablauf von Sicherungsabtretungen bei Privatdarlehen

  • Das kann beispielsweise der Anspruch auf eine Lebensversicherung oder auf ein Wertschriftendepot sein.
  • Unter der Voraussetzung, dass die kontoführende Versicherungsgesellschaft oder depotführende Bank der Abtretung zustimmt, kann die Abtretung gegen eine moderate Gebühr erfolgen.
  • Tipp: Da insbesondere Abtretungen von Lebensversicherungen einige Risiken mit sich bringen, sollten Sie sich vorab bei der Versicherungsgesellschaft über deren Bedingungen informieren. Vergewissern Sie sich auch über mögliche steuerliche Nachteile.

Grundpfandrechtliche Sicherheiten bei Privatdarlehen

Selbstverständlich können auch grundpfandrechtliche Sicherheiten vereinbart werden. Da hierbei Notarkosten anfallen, lohnt sich dies nur bei entsprechend hohen Darlehenssummen. Bedenken Sie, dass Sie dann nicht mehr frei über Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück verfügen können. Zudem kosten auch Löschungsbewilligungen nochmals Geld.

Wer über derartige Sicherheiten verfügt, sollte sich durchaus vorher Vergleichsangebote bei Kreditinstituten einholen. Das ist bei erstrangiger Besicherung auch dann möglich, wenn die Bonität nicht optimal ist.

Bürgschaften als Sicherheit bei Privatdarlehen

Auch eine Bürgschaft ist nutzbar. Wer eine Bürgschaftserklärung erstellen möchte, muss dazu die Formvorschriften des Art. 492 ff. OR beachten.

Zinsen und Laufzeiten

Sie müssen eine teure Autoreparatur finanzieren und möchten sich ganz offiziell von Freunden Geld leihen? Neben einem schriftlichen Vertrag gehören nach banküblichen Massstäben auch eine Verzinsung und die passende Laufzeit dazu. Banken vergeben Kredite an Privatleute oft mit 10-jähriger Laufzeit. Je nach Bonität kann der Zinssatz dabei äusserst günstig ausfallen. Private Kreditgeber werden kaum einen solch langen Zeitraum für die Rückzahlung akzeptieren. Bei kürzerer Laufzeit erhöht sich jedoch der monatliche Kapitaldienst, was zu Störungen in der Rückführung des Darlehens führen kann.

Schuldzinsen steuerlich abziehbar

Im Punkt Verzinsung unterscheiden sich Kredite unter Privatleuten von den einer Bank. Während die vertragliche Vereinbarung noch für die meisten akzeptabel ist, hört beim Anspruch auf Zinsen meist das Verständnis auf. Dabei wäre die Verzinsung bei einem Bankkredit selbstverständlich.

Unter Freunden hat dieser Anspruch einen leicht anrüchigen Touch. Das korrespondiert mit dem Obligationenrecht, denn in Art. 313 OR geht das Gesetz ganz selbstverständlich von fehlender Verzinsung unter Privatleuten aus, sofern diese nicht explizit vereinbart werden.

Doch eine Verzinsung bringt gleich eine ganze Reihe an Vorteilen mit sich. Zinsen werden nach Art. 314 OR jährlich berechnet und ausgewiesen. Kreditnehmer können auch bei Darlehen unter Privatleuten ihre Schuldzinsen von der Steuer absetzen, sofern sie diese nachweisen.

Umgekehrt muss ein Darlehensgeber seine Zinseinkünfte ebenfalls versteuern. Denn es handelt sich um Einkommen, das ebenso wie die Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder einer Geldanlage in die Steuererklärung gehört.

Wichtig: Höhe der Zinsen nicht frei bestimmbar!

Im Übrigen können Sie die Höhe der Zinsen nicht völlig frei bestimmen. Zwar haben die Vertragsparteien das Recht, ihre Modalitäten grundsätzlich nach eigenen Vorstellungen aushandeln, aber nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Diese Regelungen sollten Sie berücksichtigen:

  • Den Höchstzinssatz setzt der Bundesrat im Rahmen des Konsumkreditgesetzes fest. Legt der Kreditgeber einen höheren Zinssatz an, ist der Kreditvertrag nichtig.
  • Die Kantone legen unterschiedliche maximale Zinsfüsse für Forderungen grundpfandversicherter Kredite fest. Sie stützen sich dabei auf Art. 795 Abs. 2 ZGB.
  • Wer es als Kreditgeber bei der Verzinsung übertreibt, kann sich des Wuchers nach Art 157 StGB strafbar machen.
  • Vertraglich vereinbarte Zinseszinseffekte sind nach Art 314 OR ausserhalb von Kreditinstituten unzulässig.

Verdeckte Schenkung statt Kredit?

Unter Familienmitgliedern sind Finanzbehörden sehr skeptisch, ob es sich bei dem angeblichen Darlehen nicht vielmehr um eine verdeckte Schenkung handelt. Auf diesem Weg könnte die Familie eine möglicherweise anfallende Schenkungssteuer umgehen. Schon ein sehr variabler Rückzahlungstermin, der lediglich eine Tilgung verlangt, wenn der Kreditnehmer „bei Kasse“ ist, führt das Finanzamt gedanklich in Richtung Schenkung.

Hier hilft nur ein schriftlicher Vertrag mit einem klar definierten Rückzahlungszeitraum und einer annähernd branchenüblichen Verzinsung, um die Finanzbehörden vom Privatkredit zu überzeugen. Ohne klare Festlegung kann der private Freundschaftsdienst schnell zu Missverständnissen führen.

Form eines Privatkreditvertrages

Ein Kreditvertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zweier Parteien, die an keine Form gebunden ist. Es handelt sich um einen Konsensualvertrag, also ein Verpflichtungsgeschäft, das sowohl mündlich wie schriftlich gültig ist. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung nicht gegen geltendes Recht verstösst.

Vorgeschrieben sind dagegen die Formen der zu leistenden Sicherheiten. Handelt es sich beispielsweise um einen Bürgschaftsvertrag, muss dieser nach Art. 492 ff. OR erstellt werden.

Trotz aller Zurückhaltung sollten Sie daher sowohl in der Position des Kreditgebers wie als Kreditnehmer auf einem Vertrag bestehen. Inhaltlich gehören neben den Angaben zu den Vertragspartnern, die Darlehenssumme, Zinsen p. a., monatliche, vierteljährliche oder jährliche Tilgung und Fälligkeitstermine dazu. Auch Sicherheiten oder der Verzicht auf Sicherheiten müssen aufgeführt werden. Daneben dürfen Kündigungsmodalitäten, Verzugszinsen und der Gerichtsstand nicht fehlen.

Jede Vertragspartei erhält eine unterschriebene Ausfertigung.

Wird die Kreditsumme bar übergeben, bestehen Sie als Kreditgeber auf einer Quittung. Wird das Darlehen unbar per Überweisung bereitgestellt, achten Sie auf einem klaren Verwendungszweck und speichern Sie sich den Überweisungsbeleg zur Klärung späterer Unstimmigkeiten.

Fälligkeit und Rückabwicklung

Mit einem Privatkredit gehen beide Parteien Verpflichtungen ein. Die Bedingungen sollten daher so genau wie möglich ausformuliert sein. Diese Vorkehrungen dienen dem Schutz aller Beteiligten. Denn bei einem Deal per Handschlag unter Privatleuten fehlt der Schutz gegen die plötzliche Kündigung durch den Kreditgeber. Wurde nämlich keine nachweislich konkrete Rückzahlungsfrist vereinbart, kann der Geldgeber das Arrangement mit sechswöchiger Frist kündigen und den kompletten Betrag fällig stellen.

Schutzwirkung erfährt dagegen der Kreditnehmer, wenn jemand seine Notlage ausnutzt, ihn übervorteilt oder ihn aufgrund seiner Unwissenheit in die Irre führt. Erkennt er, dass der Vertrag ihn benachteiligt, oder macht ihn jemand darauf aufmerksam, kann er innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen und ggf. erfolgte Zinseinnahmen muss der Kreditgeber in diesem Fall nach Art. 21 OR zurückerstatten.

Darlehen, die zum Betreiben von Wetten oder Spielen bewilligt werden, begründen nach Art. 513 ff. OR keine Forderung.

Fazit: Privatdarlehen nicht ohne schriftlichen Vertrag

Auch der Freundschaftsdienst kann unangenehme Folgen haben. Streitereien der Vertragsparteien untereinander oder Ärger mit den Finanzbehörden lassen sich vermeiden.

Um Missverständnissen, späteren Diskussionen und Beweisnot aus dem Weg zu gehen, sollten Sie einen Privatkreditvertrag schriftlich abschliessen. Nutzen Sie dazu unser Muster durch unseren Online Generator für Darlehensverträge.