Schuldzinsen in der Schweiz von der Steuer absetzen

Schuldzinsen von den Steuern absetzen

Kredite sind in der Schweiz beliebt. Jeder Dritte hat oder hatte bereits ein Darlehen. Dass Schuldzinsen aus Privatkrediten absetzbar sind und die Steuerlast verringern, wissen viele Kreditnehmer nicht. Dabei ist deren Abzugsfähigkeit besonders grosszügig und denkbar einfach gestaltet. Aber nicht jeder zu zahlende Zins fällt darunter. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuerlast verringern können und wo die Grenzen sind.

Was sind Schuldzinsen?

Ein Sportwagen, der lang ersehnte TV in Übergrösse oder die hohe Steuernachzahlung—Anlässe gibt es viele, einen Kredit aufzunehmen. Neben der Tiefzinsphase unterstützt der steuerliche Abzug von Schuldzinsen den Kreditnehmer. Anerkannt in der Steuererlassverordnung 642.11 sind Zinsen für gesicherte und ungesicherte Darlehen (Hypotheken und Privatdarlehen, Kleinkredite etc.). Auch Schuldzinsen aus Kreditkartengeschäften oder privaten Darlehensverträgen, beispielsweise zwischen Familienmitgliedern oder Freunden, gehören dazu.

Tipp: Die abzugsfähigen Zinsen entsprechen nicht zwingend Ihren Kreditraten. Diese enthalten neben dem Zinsanteil meist noch einen Tilgungsanteil. Es gilt: Steuerlich absetzbar sind lediglich Zinsen. Da deren Anteil bei fortlaufender Tilgung immer kleiner wird, reduziert sich der Schuldzinsabzug über die Laufzeit hinweg.

Massgeblich ist nicht, wer die Zinsen zahlt, sondern lediglich wer Schuldner ist.

Lohnt sich der Steuerabzug?

Was viele Kreditnehmer nicht wissen:

  • Schuldzinsen können nicht nur Eigenheimbesitzer steuerlich geltend machen, sondern auch Privatkreditnehmer
  • Abzugsfähig sind diese sowohl bei der direkten Bundessteuer wie bei der kantonalen Einkommenssteuer
  • Kreditzinsen sind bis zur Höhe des Bruttoertrags aus dem Privatvermögen zuzüglich eines Freibetrags von 50 000 CHF absetzbar

Das lohnt sich: Sie nehmen beispielsweise einen Privatkredit über 20 000 CHF mit einer Laufzeit von 3 Jahren auf. Im ersten Jahr kann ein Zinsaufwand von ca. 1 500 CHF entstehen. Mit dem durchschnittlichen Steuersatz von 29 % einer natürlichen Person in der Schweiz wäre eine Steuerersparnis von 435 CHF erzielbar.

Welche Schuldzinsen erkennt die Steuerverwaltung an?

Nicht jede Zinsforderung ist steuerlich anerkannt. Welche Schuldzinsen die kantonalen Steuerbehörden als abzugsfähig anerkennen, sehen Sie hier:

Kontokorrentzinsen

Ihre Kontokorrentzinsen können Sie steuerlich geltend machen.

Baukreditzinsen

Baukreditzinsen sind ab Beginn der Nutzung der Liegenschaft als Schuldzinsen abzugsfähig. Davor handelt es sich um nicht absetzbare wertvermehrende Aufwendungen oder Anlagekosten.

Private Darlehenszinsen

Auch private Darlehenszinsen sind unter der Rubrik Schuldzinsen abzugsfähig. Vorausgesetzt, Sie weisen diese mittels Darlehensvertrag und Zahlungsbelegen nach.

Verzugszinsen

Verzugszinsen auf rückständige Steuern von Bund oder Kanton sind als Schuldzinsen abzugsfähig. Haben Sie Nachsteuern zu zahlen, können Sie hierfür ebenfalls Verzugszinsen absetzen.

Massgeblich ist die Steuerperiode, in der Ihnen die Nachzahlung auferlegt wurde.

Vorfälligkeitsentschädigung

Lösen Sie eine Hypothek vorzeitig ab, kann Ihre Bank Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Damit ermittelt das Institut den entgangenen Zins. Eine Belastung, die je nach Höhe der offenen Restschuld erheblich ausfallen kann.

Seit 2020 ist die Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen des Schuldzinsabzugs anerkannt. Voraussetzung ist, dass Sie die abgelöste Hypothek durch eine neue Hypothek bei demselben Kreditgeber ersetzen.

Nicht abzugsfähig ist der in Rechnung gestellte Betrag, wenn Sie die Hypothek nur teilweise ablösen oder auf eine andere Bank umschulden.

Fällt die Vorfälligkeitsentschädigung wegen eines Grundstücksverkaufs an, ist sie nicht im Rahmen der Schuldzinsen anzugeben. In diesem Fall kann es sich um Anlagekosten bei der Grundstücksgewinnsteuer handeln. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.

Kreditkosten

Kosten für die Umwandlung von Schuldbriefen wie Grundbucheintragungs- und Beurkundungsgebühren sind ebenfalls abzugsfähig. Auch Kommissionen, Spesen oder Gebühren an Vermittlungsplattformen verringern Ihre Steuerlast.

Leasingzins

Private Leasingzinsen sind nicht abzugsfähig, da Leasing steuerlich als Miete gilt. Da hilft es auch nichts, wenn Ihnen das Unternehmen die Schuldzinsen bestätigt.

Hypothekengebühren

Stellt Ihnen Ihre Bank Gebühren für eine Hypothek (Erst- oder Anschlussfinanzierung) in Rechnung, sind diese nicht abzugsfähig. Weder als Schuldzinsen noch als Wertschriftenverwaltungskosten.

Negativzinsen

Nicht in die Kategorie Schuldzinsen fallen Negativzinsen, da sie auf Guthaben berechnet werden. Sie können jedoch als Vermögensverwaltungskosten angegeben werden. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.

Wie beantrage ich den Steuerabzug?

So erkennen die kantonalen Steuerbehörden Ihre Schuldzinsen an:

  1. Zu Beginn eines Jahres erhalten Sie von Ihrer Bank eine Zinsbescheinigung für den Kredit. Fehlen die Jahresabschlussunterlagen, fordern Sie diese bei Ihrem kontoführenden Institut an.
  2. Absetzbare Schuldzinsen tragen Sie in Ihrer Steuererklärung ein. Sie gehören inklusive der Restschuld ins «Schuldenverzeichnis» unter «Privatschulden».
  3. Fügen Sie Ihrer Steuererklärung die Zinsbescheinigung in Kopie bei. Bei privaten Darlehen gehören Kopien des Darlehensvertrages und der Überweisungsbestätigungen bzw. der Barzahlungsquittungen dazu.

Fazit: Schuldzinsen reduzieren Ihre Steuerlast

Als Kreditnehmer können Sie über Schuldzinsen schnell und einfach Ihre Steuerlast verringern. Aber nicht jede Kreditform ist abzugsfähig. Unter anderem können Sie den Leasingzins nicht steuerlich geltend machen. Daher empfiehlt es sich abzuwägen, ob Sie ein Fahrzeug leasen oder über einen Ratenkredit erwerben. Zinsen aus privaten Darlehensgeschäften lassen sich dagegen absetzen. Vorausgesetzt, Sie belegen den Kreditvertrag und die erfolgten Zinsleistungen.

Der geringe Aufwand lohnt sich. Versäumen Sie daher nicht, Ihre Kreditzinsen in der Steuererklärung anzugeben. Aufgrund des hohen Freibetrags von 50 000 CHF können Sie häufig den kompletten Zinsaufwand für einen oder mehrere Kredite absetzen.