Lässt sich die Kündigung einer Mietwohnung zurückziehen?

Kündigung Mietwohnung zurückziehen

Ob Trennung, Jobwechsel, Immobilienkauf oder Erbschaft—Gründe für die Kündigung eines Mietvertrags durch den Mieter gibt es viele. Stellt sich die Kündigung als zu voreilig heraus und möchten Sie diese zurücknehmen, ist dies nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Unter Umständen können Sie die Kündigung noch widerrufen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Ihre Kündigungsrücknahme gelingt.

Wann gilt ein Mietvertrag als gekündigt?

Als rechtswirksam ausgesprochen gilt eine Kündigung, wenn sie schriftlich vorgenommen und von allen Mietern bzw. Ehepartnern unterschrieben wurde. Vermieter müssen Kündigungen allen Mietern gegenüber auf dem aktuellen Formular des Kantons aussprechen.

Hat der Mitarbeiter der Post die Kündigungen zugestellt oder wurde diese vom Empfänger gemäss Avis abgeholt, gilt sie als zugestellt. Erfolgt die Zustellung für den nächsten Kündigungstermin zu spät, ist sie dennoch für den darauffolgenden Kündigungstermin gültig (Art. 266a OR).

Eine beim Vermieter eingegangene Kündigung ist rechtsgültig und kann nicht mehr einseitig zurückgenommen werden (Art. 266 OR).

Übrigens: Möchte der Vermieter eine ausgesprochene Kündigung gegenüber dem Mieter zurücknehmen, ist dies ebenfalls nur mit dessen Zustimmung möglich.

Alternative: Rechtzeitiger Widerruf

Mieter, die ohne Zustimmung des Vermieters ihre Kündigung zurückziehen möchten, können diese widerrufen. Das gelingt jedoch nur bis zur Vorlage der Kündigung beim Vermieter. Geht der Kündigungsrückruf ein, bevor der Vermieter die Kündigung in Händen hält, behält ein Mietvertrag seine Gültigkeit.

So gelingt die Kündigungsrücknahme

1. Schritt: Vermieter informieren

Sobald Sie sich dafür entschieden haben, die Kündigung zurückzuziehen, sollten Sie schnell handeln. Rufen Sie am besten als Erstes Ihren Vermieter an und erklären Sie ihm die geänderte Situation. Dabei sollte deutlich werden, dass Sie die Immobilie langfristig weiter nutzen möchten. Erklären Sie die Kündigungsrücknahme zusätzlich schriftlich. Unsere Vorlage hilft Ihnen dabei.

2. Schritt: Fortführung des Mietverhältnisses vereinbaren

Der Vermieter kann die zurückgezogene Kündigung auf zweierlei Arten akzeptieren:

  • Der Mietvertrag läuft über den Kündigungstermin hinaus zu den bisherigen Bedingungen weiter
  • Da der Mietvertrag wirksam gekündigt ist, endet er fristgerecht. Das Mietverhältnis wird zu neuen Bedingungen weitergeführt.

3. Schritt: Kündigungsrücknahme schriftlich fixieren

Ganz gleich, ob der Mietvertrag zu den bisherigen oder zu neuen Bedingungen weitergeführt wird, sollten Sie sich die Stornierung der Kündigung schriftlich bestätigen lassen. Am besten lassen Sie sich nochmals den Mietzins, die Nebenkosten und die Kündigungsfrist bestätigen. Berücksichtigen Sie auch mögliche Nebenräume und Garagen.

Vorlage für ein Schreiben an den Vermieter

Nachdem Sie mit Ihrem Vermieter telefonisch oder persönlich Kontakt aufgenommen haben, bestätigen Sie Ihre Kündigungsrücknahme nochmals schriftlich. Senden Sie Ihrem Vermieter das Schreiben am besten per Einschreiben zu.

Rücknahme der Kündigung meines Mietvertrages

Sehr geehrte(r) Frau/Herr (Name Vermieter),

die am __.__.____ ausgesprochene Kündigung meines Mietvertrages ziehe ich zurück. Meine privaten bzw. beruflichen Pläne haben sich geändert, sodass ein Wohnungswechsel nicht mehr notwendig ist. Ich möchte den Mietvertrag mit Ihnen daher unverändert fortführen.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass der Vertrag zu den ursprünglichen Bedingungen weiterläuft.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Freundliche Grüsse

Name Absender

Unterschrift Absender

Fazit: Ihre Wohnungskündigung können Sie nur gemeinsam mit dem Vermieter zurückziehen

Wer voreilig aus Ärger über die Mietzinserhöhung oder aufgrund einer Erbschaft (Art. 266i OR) gekündigt hat, ist auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen. Nur in der Zeitspanne, bis die Kündigung beim Empfänger eintrifft, können Sie sie widerrufen. Danach ist eine einseitige Rücknahme nicht mehr möglich.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie in jedem Fall ausziehen müssen. Schildern Sie dem Vermieter Ihre Beweggründe und bestätigen Sie die Kündigungsrücknahme mithilfe unserer Vorlage schriftlich. War das Mietverhältnis bisher unproblematisch, wird der Vermieter den Mietvertrag gerne bestehen lassen oder zu geänderten Bedingungen erneut abschliessen.