Hausfriedensbruch in der Schweiz einfach erklärt

Hausfriedensbruch

Die Räume in einem Haus oder einer Wohnung bzw. das eigene Grundstück stellen geschützte Bereiche dar, bei denen die Bewohner entscheiden, wer sie betreten und sich dort aufhalten darf. Das gilt auch für öffentliche Bereiche wie Bahnhöfe oder das örtliche Schwimmbad.

Wer die Grenzen und Regeln missachtet, begeht Hausfriedensbruch.

Oft sind sich die Täter des Vergehens nicht bewusst, beispielsweise Vermieter, die eine Reparatur vornehmen wollen. Zeigt der Betroffene den Hausfriedensbruch bei der Polizei an, kann das eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Was versteht man unter Hausfriedensbruch nach StGB?

Wer den Begriff Hausfriedensbruch hört, denkt meist an Diebstahl oder Vandalismus. Das ist jedoch nur ein kleiner Teil der möglichen Ausprägungen von Hausfriedensbruch nach dem Strafgesetzbuch (Art. 186 StGB).

Der Gesetzgeber versteht darunter die vorsätzliche Missachtung der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer. Zu den sogenannten befriedeten Besitztümern gehören neben den privaten Räumen auch Geschäftsräume und alle übrigen Orte, die gut erkennbar gegen unbefugtes Betreten abgegrenzt.

Wie diese Abgrenzung aussehen muss, ist dabei nicht näher definiert. Daher muss jedes Vergehen, das zur Anzeige gebracht wird, individuell auf dessen Umstände hin geprüft werden.

Welche Delikte fallen unter Hausfriedensbruch?

Bei einem Hausfriedensbruch in der Schweiz werden diese Varianten unterschieden:

  • Unerlaubtes Eindringen in Räumlichkeiten oder auf ein Grundstück
  • Aufenthalt in Räumen oder auf Plätzen trotz Aufforderung berechtigter Personen, diese zu verlassen

Unerlaubtes Betreten von Garten oder Grundstück

Nicht nur das unerlaubte Betreten und der Aufenthalt geschlossener Räume können als Hausfriedensbruch ausgelegt werden. Auch das unerlaubte Eindringen in ein Grundstück oder einen Garten gehört dazu. Bevor Sie Anzeige erstatten, sollten Sie das Motiv des Täters in Ihre Entscheidung einbeziehen:

  • Betritt jemand einen Garten, um widerrechtlich in Ihrer Gartenhütte zu übernachten, ist der Vorwurf des Hausfriedensbruchs unzweifelhaft.
  • Das Betreten ist ebenfalls widerrechtlich, wenn Mitarbeiter einer Gartenbaufirma beim Nachbarn einen Baum fällen und herabgefallene Äste auf Ihrem angrenzenden Grundstück aufsammeln. Hier dauert der Hausfriedensbruch jedoch nur wenige Minuten und ist durch die Aufräumaktion begründet.
  • Auch wenn Kinder einen verschossenen Ball auf Ihrem Grundstück suchen, ist das ohne Erlaubnis widerrechtlich. Um dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs zuvorzukommen, sollten in diesen Fällen Kinder oder Eltern an Ihrer Haustür klingeln und um Rückgabe bitten, statt eigenmächtig tätig zu werden. Auf diese Weise respektieren sie die Grenzen der Bewohner.

Welche weiteren Formen des Hausfriedensbruchs gibt es?

In Partnerschaften, die zerbrechen, stellt sich schnell die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt und wer auszieht. Spätestens im Scheidungsverfahren leg der Richter fest, wer befugt ist, in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Der andere Partner muss sich nicht nur neu orientieren, sondern darf die bisherige Wohnung nicht mehr ohne Zustimmung des ehemaligen Partners betreten. Das gilt auch, wenn es gemeinsame Kinder gibt, die in der Wohnung leben. Solche restriktiven Regelungen führen häufig zur Missachtung.

Hausfriedensbruch begehen Sie ebenfalls, wenn Sie die Grenzen öffentlicher Räume und Verkehrsmittel nicht respektieren. Wer beispielsweise nachts im Freibad seiner Gemeinde schwimmen gehen möchte oder den Bahnhof trotz Aufforderung befugter Personen nicht verlässt, begeht Hausfriedensbruch.

Desgleichen gilt bei einem öffentlichen Verkehrsmittel, das geräumt wird. Ignoriert ein Fahrgast die mehrmalige Aufforderung zum Aussteigen, verstösst er gegen das Hausrecht des Verkehrsverbunds, dem das Fahrzeug gehört.

Schwierig wird die Abgrenzung bei Wohngemeinschaften, da sich die Bewohner das Hausrecht teilen. Es kann daher nicht einer der WG-Mitglieder ein Hausverbot gegen eine Person aussprechen, während die anderen ihm Zutritt gewähren. Ob überhaupt und in welcher Form ein Hausfriedensbruch vorliegen kann, muss individuell mithilfe eines Anwalts geklärt werden.

Wann gilt das Betreten des Vermieters als Hausfriedensbruch?

Wer Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses ist und diese vermietet hat, möchte sie auch von Zeit zu Zeit betreten dürfen. Das darf ein Eigentümer auch, allerdings nicht jederzeit und nicht ohne Zustimmung des Mieters. Denn der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nach Art. 253 OR ausschliesslich dem Mieter zu überlassen.

In Art. 257c OR wird die sogenannte Duldungspflicht des Mieters ergänzt. Demnach muss dieser Arbeiten an der Immobilie dulden, wenn sie zur Mängelbeseitigung oder zur Schadensbehebung nötig sind. Um die entsprechenden Vorbereitungen treffen und Aufträge erteilen zu können, muss der Mieter dem Vermieter erlauben, den Schaden vor Ort zu prüfen. Auch zwecks Verkauf oder Wiedervermietung darf der Vermieter zur Besichtigung erscheinen.

Allerdings hat der Gesetzgeber festgelegt, dass notwendige Arbeiten und Besichtigungen rechtzeitig anzuzeigen sind. Der Vermieter hat grundsätzlich auf die Interessen des Mieters Rücksicht zu nehmen. Tut er das nicht, kann der Mieter Ansprüche auf Mietzinsminderung nach Art. 259d OR und Schadensersatz nach Art. 259e OR geltend machen.

Der Vermieter darf also nicht ohne Abstimmung mit dem Mieter mithilfe eines Zweitschlüssels die Wohnung betreten. Dies wäre Hausfriedensbruch und kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sanktioniert werden. Üblich ist es, solche Besuche 24 h bis 48 h im Voraus anzukündigen.

Der Mieter darf den Termin ablehnen, wenn er sich nicht mit seiner Planung vereinbaren lässt. Er darf jedoch nicht dauerhaft den Zutritt verweigern. Daher sollte man bei Ablehnung eines Termins am besten einen Ersatztermin vorschlagen, der von allen Beteiligten wahrgenommen werden kann.

Lehnt der Mieter dauerhaft und ohne Grund das Betreten der Wohnung durch den Vermieter ab oder lässt er einen Termin unangekündigt verstreichen, macht er sich schadensersatzpflichtig. Dennoch gilt: Auch bei einem geplatzten Termin darf der Vermieter die Wohnung nicht ohne Zustimmung des Mieters betreten.

Tipp: Übrigens ist bereits der Besitz des Zweitschlüssels rechtswidrig, sofern Sie als Mieter diesen dem Vermieter nicht überlassen haben. Gemäss Mietrecht hat Ihnen der Vermieter die Wohnung oder das Haus inklusive sämtlicher Schlüssel zum ausschliesslichen Gebrauch zu überlassen. Klauseln, nach denen Sie dem Vermieter oder Hauswart einen Schlüssel übergeben müssen, sind unzulässig. Sie dürfen diesen zurückverlangen.

Darf ein Mieter den Schlosszylinder austauschen lassen?

Hausfriedensbruch durch den Vermieter ist strafbar, darüber besteht kein Zweifel. Allerdings muss dazu erst Anzeige erstattet werden. Das ist vielen Mietern zu aufwendig und zu offiziell. Zwar kann man den Ersatzschlüssel vom Vermieter zurückverlangen, hat dann jedoch keine Absicherung, dass es keine Kopie des Schlüssels gibt.

Mancher Mieter bevorzugt praktische Massnahmen und tauscht den Schlosszylinder aus.

Ist ein Schlosszylinderwechsel zulässig?

Streng genommen ist dies unzulässig, denn es handelt sich um eine bauliche Massnahme, die nach Art. 260a OR der schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf. Wird die Massnahme geduldet, muss sie vor dem Auszug rückstandsfrei rückgängig machen. Wer sich also dafür entscheidet, muss den ursprünglichen Schlosszylinder bei Auszug wieder einbauen und sollte ihn dazu gut aufbewahren.

Darf der Vermieter wegen des ausgetauschten Schlosszylinders kündigen?

Zwar ist der Austausch nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig, jedoch rechtfertigt die rückstandsfreie Wiederherstellung bei Auszug kaum eine Kündigung. Vorausgesetzt, Tür und und Türrahmen wurden bei Austausch des Schlosszylinders nicht beschädigt. Es empfiehlt sich, eine solche Massnahme nur dann anzuwenden, wenn alle übrigen Klärungsversuche mit dem Vermieter gescheitert sind.

Alternativ kann ein Mieter statt des Austauschs des Schlosszylinders den Einbau einer zusätzlichen Türsicherung wählen. Ein Sperrriegel, für den nur der Mieter den Schlüssel hat, lässt ebenfalls keine unbefugten Zutritte mehr zu. Auch bei dieser baulichen Massnahme besteht vorher eine Abstimmpflicht mit dem Vermieter. Auch sie muss bei Auszug ohne Schäden entfernt werden. Ein Sperrriegel lässt sich jedoch gut mit Einbruchschutz argumentieren.

Wie hoch ist die Strafe bei Hausfriedensbruch?

Ob der Vermieter sich unberechtigt Zutritt zur Wohnung oder zum Grundstück verschafft oder ein Hausverbot in einer Gaststätte nicht eingehalten wird—Hausfriedensbruch kann teuer werden.

Hausfriedensbruch in der Schweiz kennt als Strafmass sowohl Freiheitsstrafe wie auch eine Geldstrafe. Die Freiheitsstrafe kann bis zu drei Jahren (Art. 10 StGB) betragen. Alternativ kann das Gericht eine individuelle Geldstrafe festlegen. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Tat und deren Umständen ab.

Der Hausfriedensbruch, um einen Diebstahl zu begehen, wird demnach anders bestraft als das unberechtigte Eindringen in die Wohnung des Mieters durch den Vermieter zwecks Reparatur. Massgeblich sind:

  • Motiv und Anlass
  • Anzahl der eindringenden Personen
  • Dauer des Aufenthalts
  • Handlung der Täter (Diebstahl, Vandalismus, Reparatur, Besichtigung etc.)

Kann auch ein versuchter Hausfriedensbruch bestraft werden?

Der Mieter ist im Urlaub und Hauswart oder Vermieter schliessen die Wohnung auf. Das Geräusch hören Nachbarn und unterbinden das Betreten. Schon ist der versuchte Hausfriedensbruch perfekt.

Aber auch Situationen, in denen die Bewohner der Immobilie da sind und sich jemand am Schloss zu schaffen macht, kommen immer wieder in Mietverhältnissen oder bei getrennt lebenden Paaren vor.

Auch der Versuch, öffentlichen Raum zu betreten, zu dem man Hausverbot hat, kann bei rechtzeitiger Entdeckung als versuchten Hausfriedensbruch verfolgt werden.

Wie reiche ich eine Anzeige gegen Hausfriedensbruch ein?

Ob eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs sinnvoll ist, kann nur anhand der individuellen Umstände entschieden werden:

  • Dringt der Vermieter oder sein Hauswart in Ihre Wohnung ein, sollten Sie den Vermieter zuerst auffordern, diese unerlaubten Besuche zu unterlassen. Hilfsweise können Sie das Schloss austauschen oder einen Sperrriegel anbringen lassen. Vergessen Sie jedoch nicht, dass Sie diese bauliche Massnahme beim Auszug wieder rückgängig machen müssen.
  • Versucht eine Person vergeblich in Ihr Haus zu gelangen, sollten Sie diesen Versuch eines Hausfriedensbruchs zur Anzeige bringen. Dazu gehört auch die Hinderung am Schliessen der geöffneten Tür durch Einklemmen des Schuhs zwischen Tür und Türrahmen.

Was sollte dabei beachtet werden?

Grundsätzlich sollten Sie für Ihren Vorwurf Beweise oder Zeugen haben. Nur wenn beispielsweise die Nachbarn den Versuch, ins Haus einzudringen, gesehen oder Sie eine Indoorkamera haben, kommen Sie mit Ihrer Anzeige weiter. Andernfalls steht Ihr Wort gegen das des Eindringlings.

Die Anzeige darf nicht jeder Betroffene erstatten. Bei einem Hausfriedensbruch in Mietwohnungen oder gemieteten Immobilien steht nach Art. 186 StGB lediglich dem vertraglich gebundenen Mieter das Recht zu, das Vergehen zu melden. Weitere Betroffene, die zur Ausübung des Hausrechts befugt sind, dürfen den Täter nicht anzeigen. Dazu gehören in der Wohnung lebende Partner, WG-Mitglieder oder Familienangehörige.

Wie kann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet werden?

Wenn Sie wollen, dass der Hausfriedensbruch sanktioniert wird, müssen Sie im nächstgelegenen Polizeiposten schnellstmöglich einen Strafantrag stellen.

Fand der Übertritt im Rahmen Ihrer Scheidung statt, können Sie einen Hausfriedensbruch nur geltend machen, wenn Ihnen die gemeinsame Wohnung rechtswirksam zugesprochen wurde. Es darf keine Beschwerde und kein Rekurs eingelegt worden sein. Betraf der Hausfriedensbruch das Eindringen des ehemaligen Partners in die Wohnung, sollten zur Vermeidung weiterer Übergriffe die Schlösser ausgetauscht werden. Vorher unbedingt die Zustimmung des Vermieters einholen.

Wurde der Strafantrag polizeilich aufgenommen, folgt eine Untersuchung des Sachverhalts. Dabei werden der vermeintliche Täter sowie mögliche Zeugen durch Polizei oder Untersuchungsrichter angehört. Freiheitsstrafen werden nur bei besonders schweren Fällen verhängt. In der Regel beschränkt sich das Gericht auf eine Geldstrafe, deren Höhe von der Schwere des Hausfriedensbruchs abhängt.

Tipp: Ohnehin wird nur dann eine Strafe verhängt, wenn der Täter den Hausfriedensbruch vorsätzlich begangen hat. Geschah das Eindringen oder der Aufenthalt zwar ohne Zustimmung des Eigentümers, aber ohne Absicht, ist der Täter nicht strafbar. Das kann beispielsweise bei nicht erkennbarer Grundstücksbegrenzung der Fall sein.

Fazit

Ein Hausfriedensbruch kann auf vielerlei Arten begangen werden. Nicht immer ist sich der Täter seines Vergehens bewusst. Vermieter, die schnell etwas reparieren möchten oder Kinder, die sich einen Apfel von Ihrem Baum holen wollen, machen sich häufig keine Gedanken. Anders sieht es aus, wenn ein Stalker sich in Ihrer Wohnung aufhält oder jemand sein Hausverbot in öffentlichem Bereich missachtet.

Ob Sie bei der Polizei Anzeige gegen die Person erstatten, sollten Sie anhand der Umstände und der Beweislage individuell entscheiden. Häufig hilft bereits eine schriftliche Aufforderung, den Hausfriedensbruch zu unterlassen.

Wer sich nicht sicher ist, sollte sich vorab von der Polizei, einem Mieterschutzverein oder einem Anwalt beraten lassen.