- Habe ich das Recht auf ein Arbeitszeugnis?
- Muss/Darf der Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis erwähnt werden?
- Darf mein Arbeitgeber in mein Arbeitszeugnis schreiben was er will?
- In welcher Sprache muss ein Arbeitszeugnis geschrieben werden?
- Dürfen Angaben zum Privatleben im Arbeitszeugnis stehen?
- Kann ich mich gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis wehren?
- Welche zeitlichen Fristen gelten bei Arbeitszeugnissen?
- Kann ich während der Anstellung ein Arbeitszeugnis beantragen?
- Sind Codes im Arbeitszeugnis erlaubt?
„Er hat sich stets bemüht“. Mit diesem Satz im Arbeitszeugnis, sollten Sie nicht um einen Job bewerben. Übersetzt heisst dieser, dass Sie ganz und gar nicht gut gearbeitet haben!
Heutzutage sind ominöse Codes im Arbeitszeugnis zwar nicht mehr erlaubt. Trotzdem nutzen Arbeitgeber diese noch – aus Gewohnheit oder weil Sie es nicht besser wissen.
Damit Sie nicht dumm dastehen bei der nächsten Jobsuche, haben wir geläufige Fragen zum Thema Arbeitszeugnis für Sie zusammengetragen.
Habe ich das Recht auf ein Arbeitszeugnis?
In der Schweiz haben Sie das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Sie haben übrigens auch Anrecht auf ein Zwischenzeugnis. So ist es im Obligationsrecht unter Artikel 330a festgehalten. Es gilt neben dem Anschreiben und Lebenslauf als zentrales Dokument bei einer Bewerbung.
Hier kann Ihr potentieller neuer Chef nachlesen, welche Tätigkeiten Sie bisher ausgeübt haben und was für ein Mitarbeiter Sie sind. Ein solches Zeugnis muss einige formale und inhaltliche Kriterien erfüllen.
Der Arbeitgeber muss Sie einerseits wohlwollend beschreiben, darf auf der anderen Seite jedoch keine Verfehlungen Ihrerseits verschweigen. Bis vor einigen Jahren war es noch gang und gäbe bestimmte Formulierungen einzusetzen, um die Leistung und das Verhalten von Mitarbeitern codiert zu beschreiben.
Das ist heutzutage nicht mehr zulässig, denn jeder weiss um die negativen Bedeutungen dieser Codes.
Muss/Darf der Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis erwähnt werden?
Üblicherweise wird der Kündigungsgrund im Zeugnis angegeben, wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt hat. Ein Kündigungsgrund wird dagegen meist verschwiegen, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber fristlos oder fristgerecht gekündigt wurde. In wenigen Ausnahmen ist der kündigende Arbeitgeber jedoch verpflichtet, den Grund zu nennen, um zukünftige Arbeitgeber zu schützen.
Dies wird dann wichtig, wenn es gesundheitliche Probleme sind, die zur Kündigung führen, beispielsweise die Allergie eines Friseurs gegen Haarfärbechemikalien. Bedingung ist, dass die gesundheitliche Einschränkung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch besteht. Nicht zulässig sind grundsätzlich medizinische Diagnosen und Therapievorschläge, beispielsweise bei Alkoholproblemen oder Depressionen.
Wurde der Mitarbeiter wegen einer begangenen Straftat gekündigt, darf diese nur genannt werden, wenn sie relevant für seine Arbeitsleistung und Gesamtbeurteilung ist. Folgte dem eine Freistellung, darf dies im Zusammenhang mit dem Kündigungsgrund nicht erwähnt werden. Im Zweifelsfall sollte eine Straftat ohnehin erst nach Verurteilung durch ein Gericht aufgenommen werden. Behauptungen und Verdächtigungen sind nämlich auch in dieser Situation unzulässig.
Ausserdienstlich begangene oder vorgeworfene Straftaten dürfen nur erwähnt werden, wenn sie relevant für ein Arbeitsverhältnis sind. Besteht beispielsweise der Vorwurf einer sexuellen Belästigung im privaten Bereich, ist dieser irrelevant, wenn entsprechende Situationen im Arbeitsverhältnis bislang nicht aufgetreten sind. Mutmassungen und Gerüchte gehören in kein Arbeitszeugnis.
Dagegen sind länger andauernde Krankheiten im Zeugnis zu benennen. Bei der Formulierung hat der Arbeitgeber jedoch nicht nur den Arbeitsausfall zu berücksichtigen, sondern auch das Verhältnis zwischen Krankheitsdauer und Tätigkeit, siehe Urteil des Bundesgerichts Urteil 4A_187/2010.
Tipp: Wenn Ihr Arbeitgeber den Kündigungsgrund nennt, prüfen Sie, ob einer der zulässigen Gründe vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder missfällt Ihnen die Formulierung, fordern Sie den Arbeitgeber zur Umformulierung auf. Dies sollten Sie mit konkreter Angabe Ihres Änderungswunsches und ggf. eines Formulierungsvorschlags schriftlich tun. Hilfreich ist bei dieser schwierigen Frage auch die Unterstützung eines Fachanwaltes.
Darf mein Arbeitgeber in mein Arbeitszeugnis schreiben was er will?
Nein! Zunächst einmal muss ein Arbeitszeugnis sprachlich fehlerfrei auf gutem Papier in Maschinenschrift verfasst sein. Der ordentliche Gesamteindruck ist wichtig und handschriftliche Korrekturen sind beispielsweise nicht zulässig.
Ein Arbeitszeugnis enthält die Angaben zu Ihrer Person, zu Ihren Tätigkeiten und den Beschäftigungszeitraum. Die abschliessende Bewertung zu Leistung und Verhalten muss einerseits wohlwollend formuliert sein. Andererseits sind wahrheitsgetreue und objektive Angaben wichtig.
Was viele nicht wissen: Arbeitgeber sind verpflichtet grobe Verfehlungen am Arbeitsplatz im Arbeitszeugnis zu erwähnen. Kriminelle Machenschaften, Alkoholkonsum oder regelmässige Missachtungen von Weisungen müssen genannt werden.
Führt der Arbeitgeber diese nicht transparent auf, kann der neue Arbeitgeber nach Artikel 14 OR auf Schadensersatz klagen.
Krankheiten dürfen andererseits nur erwähnt werden, wenn diese die Leistung oder das Verhalten vom Arbeitnehmer massgeblich beeinflussen.
Achtung! Auch nicht Erwähntes wiegt! Schreibt Ihr Vorgesetzter zum Beispiel nichts über das Verhältnis, welches Sie zu Kollegen hatten, wird das eher negativ ausgelegt.
In welcher Sprache muss ein Arbeitszeugnis geschrieben werden?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitszeugnis in der Sprache auszustellen, die am Arbeitsort üblich ist. Das gilt auch für den Fall, dass Sie selbst eine andere Nationalität haben oder die Konzernsprache anderweitig festgelegt ist.
Dabei wird das Schlusszeugnis in der Vergangenheitsform ausgestellt, ein Zwischenzeugnis in der Gegenwartsform.
Tipp: Wie können Sie die Sprache dennoch ändern lassen? Gar nicht, denn Sie haben keinen Anspruch auf deren freie Bestimmung, wenn das Zeugnis in der ortsüblichen Sprache ausgestellt ist.
Dürfen Angaben zum Privatleben im Arbeitszeugnis stehen?
Dinge wie einmalige negative Ereignisse darf der Personalchef nicht ins Arbeitszeugnis schreiben. Zudem müssen alle enthaltenen Angaben einen Bezug zum Arbeitsplatz haben. Ob Sie am Wochenende durch die Diskotheken tanzen, geht niemanden etwas an.
Selbstverständlich darf Sie Ihr Arbeitgeber auch nicht offensichtlich blossstellen oder kritisieren. Eine Angabe zum Austrittsgrund aus dem Arbeitsverhältnis ist nur erlaubt, wenn dies kein schlechtes Licht auf Sie wirft. Zweideutige Formulierungen, die zwar neutral wirken aber einen negativen Eindruck vermitteln, sind auch nicht gestattet.
Hier kommen die berüchtigten Codierungen ins Spiel. Sie finden weiter unten eine Tabelle mit den wichtigsten Formulierungen und deren Übersetzung. Wenn Sie einen derartigen Code in Ihrem Arbeitszeugnis entdecken, sollten Sie ganz unverblümt mit Ihrem Vorgesetzten sprechen.
Kann ich mich gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis wehren?
Sie können (bzw. Sie sollten sogar!) ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten! Denn dieses entscheidet massgeblich über Ihre berufliche Zukunft mit. Wenn Sie sich nach Erhalt des Dokuments nicht äussern, ist dies eine stillschweigende Einverständnis.
Eigeninitiative ist hier demnach mehr als gefragt. Ein gutes Vorgehen ist die freundliche Bitte um eine Kopie des Arbeitszeugnisses. Die nicht passenden Stellen können Sie direkt markieren. Idealerweise schlagen Sie bessere Formulierungen vor oder ergänzen fehlende Passagen.
Sobald Sie dies erledigt haben, können Sie mit Ihrer verbesserten Version beim Personalchef erscheinen. Von da an heisst es: verhandeln, verhandeln, verhandeln. Ist Ihr Arbeitgeber dazu nicht bereit, können Sie in letzter Instanz eine Änderung einklagen. Ein Arbeitszeugnis anfechten ist geläufige Praxis, weil Formulierungen oft ungerecht und negativ ausfallen.
Welche zeitlichen Fristen gelten bei Arbeitszeugnissen?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinem Mitarbeiter ein Abschlusszeugnis auszustellen (Art. 330 OR), auch wenn die Dauer des Arbeitsvertrages nur sehr kurzfristig war. Dieser Anspruch verjährt erst nach 10 Jahren, gerechnet ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Spätestens am letzten Arbeitstag ist das Zeugnis zu übergeben. Auf Wunsch muss der Arbeitgeber zusätzlich eine Arbeitsbestätigung ausstellen, die nur über Dauer und Art der Tätigkeit Auskunft gibt.
In einem laufenden Arbeitsverhältnis darf der Mitarbeiter auch ein Zwischenzeugnis anfordern. Dies ist beispielsweise bei Vorgesetztenwechsel oder bei Betriebsübernahme empfehlenswert. Es sollte 2-3 Wochen nach der Anforderung übergeben werden.
Tipp: Falls Ihr Arbeitgeber das Arbeitszeugnis nicht fristgerecht abliefert oder die gewünschte Arbeitsbestätigung fehlt, fordern Sie ihn dazu auf. Im ersten Schritt können Sie das mündlich tun. Legen Sie dabei einen Erledigungstermin fest. Falls dieser nicht eingehalten wird, sollten Sie die Aufforderung nochmals schriftlich per Einschreiben nachholen.
Kann ich während der Anstellung ein Arbeitszeugnis beantragen?
Grundsätzlich wird zwischen drei Arten von Zeugnissen unterschieden. Neben dem klassischen Schlusszeugnis können Sie ein Zwischenzeugnis oder eine Arbeitsbestätigung verlangen. Das Schlusszeugnis, auch als Vollzeugnis bekannt, wird zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. In diesem Zeugnis stehen, wie oben bereits beschrieben, Angaben zur Art sowie zur Dauer vom Arbeitsverhältnis.
Ein Zwischenzeugnis bietet im Prinzip dieselben Informationen, wird aber während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erstellt. Dies können Sie beispielsweise verlangen, wenn Sie sich während Ihres Angestelltenverhältnisses um einen neuen Job bewerben möchten.
Die Arbeitsbestätigung ist sozusagen das Arbeitszeugnis „light“. In diesem steht lediglich etwas über die Art und die Dauer vom Arbeitsverhältnis. Angaben zu Leistung und Verhalten fehlen komplett.
Tipp: Um ein Zwischenzeugnis oder eine Arbeitsbestätigung können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen bitten. Gerade bei Bewerbungen aus einer Beschäftigung heraus ist die Anforderung von Zwischenzeugnis oder einer Arbeitsbestätigung interessant.
Sind Codes im Arbeitszeugnis erlaubt?
Codes in Arbeitszeugnissen in der Schweiz verboten! Leider werden diese immer noch benutzt. Oft wissen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer von deren Unzulässigkeit. Umso wichtiger, dass Sie sich gut über diese Geheimsprache im Zeugnis informieren.
So entgeht Ihnen nichts und Sie können noch einmal eine Korrektur verlangen. Wir haben für Sie die wichtigsten Formulierungen in einer Tabelle zusammengefasst. Grundsätzlich stehen Aussagen wie „stets zur vollsten Zufriedenheit“ (= „sehr gut“) Formulierungen wie „er bemühte sich stets“ („ungenügend“) gegenüber.
Wir haben in diesem Artikel die meist benutzten Codes in Arbeitszeugnissen aufgelistet.
Negative Codes im Arbeitszeugnis
Formulierung im Arbeitszeugnis | Ungefähre Bedeutung des Codes |
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Bemühte sich, seinen Aufgaben gerecht zu werden. | Der Wille war zwar vorhanden aber wirklich gut haben Sie nicht gearbeitet. |
Er verstand es, die Arbeiten erfolgreich zu delegieren. | Die Arbeit wurde erfolgreich an andere Kollegen abgegeben und nicht selbst erledigt. |
Alle Arbeiten erledigte er mit grossem Fleiss und Interesse. | Eifrig und Fleissig, doch die Ergebnisse stimmen am Ende nicht. |
Er war bei Kunden schnell beliebt. | Die Verhandlungen waren gut für den Kunden, aber nicht für das Unternehmen. |
Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen. | Der Mitarbeiter galt als Mitläufer. |
Wir wünschen ihm alles Gute und Gesundheit. | Hier wird auf häufige Krankheiten hingewiesen. |
Wir bedanken uns für seine Mitarbeit. | Das Unternehmen ist ganz und gar nicht traurig über das Ausscheiden des Arbeitnehmers. |
Trug durch seine Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. | Hier wurde gerne Alkohol während der Arbeit getrunken. |
… war unter Kollegen beliebt. | Sie haben mehr gequatscht, als gearbeitet |
…das Verhältnis zu den Mitarbeitern war stets tadelfrei | Wenn hier nichts zu den Vorgesetzten steht, bedeutet dies, dass Sie sich zwar mit den Kollegen, aber nicht mit dem Chef verstanden haben. |
Positive Codes im Arbeitszeugnis
Formulierung im Arbeitszeugnis | Ungefähre Bedeutung des Codes |
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Erzielte herausragende Arbeitsergebnisse. | Die Arbeit wurde sehr gut erledigt. |
Zeigte stets überdurchschnittliche Arbeitsqualität. | Dieser Code ist mit einem „gut“ zu übersetzen. |
Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets vorbildlich. | Sie haben sich sowohl mit Kollegen als auch dem Chef hervorragend verstanden. Gleicht einer „sehr gut“ |
Wir bedauern das Ausscheiden sehr und bedanken uns für stets sehr gute Leistungen. | Das Unternehmen ist traurig, Sie gehen zu sehen. |
Seine Leistungen fanden stets unsere vollste Zufriedenheit | Sie haben alles hervorragend erledigt! |
Sie verfügt über ein exzellentes analytisch-konzeptionelles und zeitgleich pragmatisches Urteils- und Denkvermögen | Auch hier haben Sie gute Arbeit geleistet. |
Abschliessender Tipp: Der Gesamteindruck zählt – auch beim Arbeitszeugnis! Wenn Sie mit dem Verfassten zufrieden sind, wird es auch Ihr künftiger Arbeitgeber sein. Wegen einem fehlenden „sehr“ zu feilschen lohnt oft nicht die Mühe. Konzentrieren Sie sich lieber auf die eigentliche Jobsuche. Im Zweifelsfall lassen Sie am besten einen Fachmann über das Geschriebene gucken.