Alles zum Mindestlohn in der Schweiz

Mindestlohn in der Schweiz

Niedriglohnbranchen, Lohndumping, Mindestlohn – Begriffe, die zur wohlhabenden Schweiz mit ihrem Lebensstandard nicht so recht passen wollen. 2014 sprach sich ein Grossteil der Schweizer gegen den Mindestlohn aus. Eine gesetzliche Lohnuntergrenze gibt es daher schweizweit auch zukünftig nicht.

Bisher gab es lediglich in den Kantonen Neuenburg, Jura, Genf und zuletzt im Tessin einen Mindestlohn. Jetzt stimmte auch in Basel-Stadt eine Mehrheit für die Einführung des Mindestlohns. 21 CHF werden hier künftig pro Stunde fällig.

In welchen Kantonen gibt es einen Mindestlohn?

In den Kantonen Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und nun auch Basel-Stadt gibt es einen Mindestlohn. In Neuenburg und Jura beträgt der Mindestlohn je 20 CHF pro Stunde. Im Tessin beträgt der Mindestlohn 19 CHF pro Stunde, in Neuenburg und Jura je 20 CHF, in Genf 23 CHF und in Basel Stadt 21 CHF.

Bedeutung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV)

Von der Einführung eines landesweiten Mindestlohns kann in der Schweiz aktuell keine Rede sein. Allerdings gibt es Gesamtarbeitsverträge, in denen Gewerkschaften und Arbeitgeber eine Lohnuntergrenze aushandeln können. Diese gilt dann zwar nicht für alle Arbeitnehmer in der Schweiz. Profitieren können davon jedoch die Mitarbeiter der beteiligten Unternehmen oder Branchen.

Die Gewerkschaften fordern grundsätzlich eine Lohnuntergrenze von 22 CHF pro Stunde, was über die bereits geltenden Regelungen in Neuenburg, Jura, Tessin und nun auch Basel-Stadt hinausgeht. Ihre Forderung begründen sie dabei mit den hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz. Auch Krankenversicherung und Steuern belasten Geringverdiener nach der Auffassung der Gewerkschaften über die Massen.

Mit dieser Forderung stossen sie aktuell bei den Arbeitgebern auf Ablehnung. Diese verweisen auf die dann viel zu hohen Lohnkosten, die im Gegenzug Arbeitsplätze kosten würden, womit niemandem geholfen sei. Arbeitslose Arbeitnehmer wiederum belasten die Staatskasse. Eine Negativspirale, die nach Ansicht der Arbeitgeberverbände das Gegenteil eines angemessenen Lebensstandards für alle bewirken könnte.

Welche Vor- und Nachteile hat ein Mindestlohn in der Schweiz?

Was spricht für einen Mindestlohn?

Befürworter der Einführung einer Lohnuntergrenze sehen viele positive Effekte auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt:

  • Ein landesweit eingeführter Mindestlohn würde für alle Arbeitnehmer, vor allem für die überwiegend betroffenen Frauen faire Löhne bedeuten. Erst damit könnten die hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz bestritten werden.
  • Mit einem Mindestlohn würden nicht nur Arbeitnehmer vor Lohndumping geschützt, sondern auch Unternehmen vor Billigkonkurrenz aus dem Ausland. Ein Schutz, der ohne eine Lohnuntergrenze nicht möglich ist.
  • Jobhopping, also Arbeitnehmer, die mehrere Tätigkeiten nacheinander ausüben, um genug Einkommen zum Leben zu haben, würde vermieden. Das brächte für Geringverdiener ein Plus an Gesundheit und damit geringere Kosten des Gesundheitssystems. Zugleich könnten sie ihrer Haupttätigkeit ausgeruht und motiviert nachgehen.
  • Positive Nebeneffekte einer gesetzlichen Lohnuntergrenze wären mehr AHV-Einnahmen und weniger Sozialkosten. Auch höhere Einkommensteuerabgaben und die Ankurbelung der Wirtschaft durch höhere Konsumausgaben wären positives Beiwerk des Mindestlohns.
  • Auch die Schwarzarbeit könnte mithilfe eines Mindestlohns eingedämmt werden. Wer die Chance hat, für gute Arbeit auch gut bezahlt zu werden, geht kaum das Risiko einer Straftat ein.
  • Höhere Produktivität wird von den Befürwortern ebenfalls angeführt. Wer mit seinem Einkommen einen angemessenen Lebensstandard erzielt und weder auf staatliche Hilfe noch auf mehrere Jobs angewiesen ist, arbeitet motivierter und fehlerfreier.

Was spricht gegen den Mindestlohn?

Gleich mehrere Gefahren und Risiken für die Schweizer Wirtschaft sehen die Gegner des Mindestlohns. Beispielsweise sei der Arbeitsmarkt stark gefährdet, da höhere Löhne nicht für jedes Unternehmen tragbar seien.

Ihre Argumente:

  • Nicht nur Geringverdiener haben mit den täglichen Kosten zu kämpfen, sondern auch viele kleine und ländliche Unternehmen. Vor allem Betriebe in der Landwirtschaft, Gastbetriebe oder Reinigungsunternehmen wären bei einem Stundenlohn von 22 CHF existenziell gefährdet.
  • Ein landesweiter gesetzlicher Mindestlohn würde die Regionen und Branchen benachteiligen, die sich dieses Lohnniveau nicht leisten können. Der gesetzlich verankerte Mindestlohn lässt keine Abweichungen nach unten zu. Nach oben wäre für viele Unternehmen und Branchen jedoch keine Luft mehr.
  • Viele sehen die Tarifautonomie zwischen den Sozialpartnern, den Arbeitgebern und Gewerkschaften, unterbunden. Der Staat solle nach Auffassung der Skeptiker nicht in die Lohnpolitik eingreifen.
  • Eine verpflichtende Lohnuntergrenze wäre aus Sicht der Gegner der Tod manchen Arbeitszeitmodells. Teilzeitarbeit würde sich bei dem anvisierten Stundenlohn kaum rechnen. Wenn Arbeitgeber keine Teilzeitbeschäftigung mehr anbieten, nimmt dies vielen Eltern die Möglichkeit, neben der Kinderbetreuung Geld zu verdienen. Auch sogenannte Minijobs könnten wegfallen.
  • Höhere Lohnkosten forcieren Preissteigerungen für den Verbraucher. Ob Friseur, Elektrofachhandel oder Reinigungsunternehmen—ein gesetzlicher Mindestlohn erhöht die Lohnkosten und damit die Preise für den Endverbraucher.
  • Nicht zuletzt entsteht mehr Verwaltungsaufwand, da die Einhaltung der Mindestlohnregeln nachgewiesen und kontrolliert werden muss.

Mindestlohn im Jura

Im Kanton Jura hat die Bevölkerung der Diskussion — zumindest offiziell — ein Ende gesetzt. Im Rahmen einer kantonalen Volksabstimmung 2013 auf Initiative der Jeunesse socialiste et progressiste jurassienne (JSPJ) stimmte die Mehrheit für die Einführung einer Lohnuntergrenze. Eine Entscheidung, die lange unsicher war, denn auch hier kämpften Unternehmen und Bürger gegen den gesetzlichen Eingriff in ihr Lohngefüge. Den Ausschlag gab für viele Befürworter die Tatsache, dass es im Kanton Jura aufgrund seiner grenznahen Lage zwischen 7000 und 8000 Grenzgänger täglich gibt. Damit ist die Konkurrenz aus dem Ausland hoch. Schweizer finden immer weniger bezahlbare Wohnungen, da auch diese von Grenzgängern benötigt werden. Das Lohnniveau des Jura gehört ohnehin zu den niedrigsten in der gesamten Schweiz.

Der kantonal vorgegebene Mindestlohn von 20 CHF pro Stunde betrifft Betriebe, die nicht einem Gesamtarbeitsvertrag unterliegen. Das ist im Kanton Jura die Mehrheit aller Unternehmen im Dienstleistungssektor und in der Industrie.

Mindestlohn in Neuenburg

Schon 2011 hat der Kanton Neuenburg sich im Rahmen eines Volksentscheids für die Einführung einer Lohnuntergrenze eingesetzt. Ein Beschluss, den es bislang in der Schweiz noch nie gab und der Arbeitgeberverbände verärgerte. Deren Beschwerden beschäftigten später das Bundesgericht. Erfolglos. Sechs Jahre nach dem positiven Volksentscheid gab das Bundesgericht dem Ansinnen statt.

Basis für die Ermittlung der Lohnuntergrenze sind die Richtlinien für die Ergänzungsleistungen (EL), in denen die Armutsgrenze festgelegt wird. Das Ergebnis: Der Mindestlohn von 20 CHF pro Stunde wurde im Sommer 2017 im Kanton Neuenburg eingeführt. 2019 lag er inklusive der Teuerung bei 20.02 CHF. Zuzüglich eines dreizehnten Gehalts und der Zuschläge für Ferien und Feiertage werden rund 3 640 CHF bei einer 42-Stundenwoche ausgezahlt.

Profitiert haben davon bereits 2 700 Arbeitnehmer, davon 1 700 Frauen.

Mindestlohn in Basel-Stadt

Der 13.06.2021 bleibt der Mindestlohn-Initiative “Kein Lohn unter 23.-” in Basel-Stadt mit gespaltenen Gefühlen in Erinnerung. Auch wenn sie nicht mit der Höhe ihrer Forderung von mindestens 23 CHF überzeugen konnte, haben die Basler Stimmberechtigten ihrem Vorhaben dennoch zugestimmt.

  • Immerhin 60,81 % der Stimmberechtigten beteiligten sich am Für- und Wider zum Thema Mindestlohn. 30’305 stimmten für den Vorschlag der Initiative, 31’195 für den Gegenvorschlag der Regierung und des Grossen Rats. Damit war ein Mindestlohn von 21 CHF pro Stunde besiegelt, allerdings mit einigen Ausnahmen:
  • Mitarbeitende, die allgemeinverbindlichen Gesamt- und Normalarbeitsverträgen unterliegen, in denen bereits ein Mindestlohn verankert ist, profitieren nicht von der Neuregelung. Das gilt auch, wenn der dort verankerte Mindestlohn unter dem nun gesetzlich verankerten Mindestlohn liegt.
  • Auch an Arbeitnehmenden auf Abruf, die maximal 70 Stunden pro Jahr für ein Unternehmen im Einsatz sind, geht die Neuregelung vorbei.
  • Beschäftigte, die überwiegend im Ausland arbeiten, haben ebenfalls keinen Mindestlohnanspruch.
  • Praktikanten mit Verträgen für höchstens 6 Monate gehören auch zu den Beschäftigten, die niedriger bezahlt werden dürfen.

Das Mindestlohngesetz wird in Basel-Stadt am 01. Juli 2022 in Kraft gesetzt und muss bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt werden. Am dem 01. Januar 2023 wird es dann auch regelmässige Kontrollen geben.

Mindestlohn im Tessin

Auch im Tessin hat man nach einigen Widerständen seit dem 01.01.2021 einen Mindestlohn. Da der Kanton Tessin mit fast einem Viertel aller Stellen einen Tieflohnüberhang aufweist, hat der Mindestlohn hier einen besoders hohen Einfluss.

Aus diesem Grund hat der Grosse Rat der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze mehrheitlich zugestimmt. Dem vorausgegangen war 2015 eine Volksabstimmung, in der die Tessiner Bürger für die Einführung eines Mindestlohns votierten.

Die vereinbarte Mindestlohngrenze von 18.75 CHF bis 19.25 CHF soll nun als Medianlohn eingeführt und in den kommenden vier Jahren sukzessive erhöht werden. Dabei richtet sich der Medianlohn nach Branche und Tätigkeit.

Konfliktpotenzial und Widersprüche

Dass dieser Mindestlohn durchaus Konfliktpotenzial aufweist, zeigt sich u.a. in Neuenburg. Denn die Lohnuntergrenze kollidiert beispielsweise mit dem Gesamtarbeitsvertrag der Gastronomie. Dieser garantiert ungelernten Fachkräften einen Monatslohn von 3 400 CHF bei einer 42 h/Woche.

Damit liegt er unter dem festgelegten Mindestlohn des Kantons Neuenburg von 20 CHF. Dafür gewährt er den Arbeitnehmern jedoch mehr Urlaubstage, ein zusätzliches Gehalt und weitere bezahlte Feiertage. Diese Widersprüche verunsichern Arbeitgeber und Mitarbeiter.

Mindestlöhne in Gesamt- und Normalarbeitsverträgen

Gesamtarbeitsvertrag heisst in der Schweiz das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Löhne, Ferien, Arbeitszeiten, Zuschläge, Boni und mehr legen die Sozialpartner in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) fest. Sie verhandeln für bestimmte Unternehmen oder Branchen. Längst gibt es eine Vielzahl an Branchen-GAV, aber nicht alle behandeln das Thema Mindestlohn.

Zudem ist ein GAV meist nicht allgemein verbindlich. Tatsächlich sind nur die Gesamtarbeitsverträge aus rund 12 Branchen schweizweit allgemein verbindlich. In den übrigen Branchen müssen sich nur Mitglieder der beteiligten Sozialpartner, also der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, an die ausgehandelten Ergebnisse halten. Das Ergebnis: 1,7 Mio. der insgesamt rund 5 Mio. Arbeitnehmer in der Schweiz unterliegen einem Mindestlohn aus Gesamtarbeitsverträgen.

Kantonaler Normalarbeitsvertrag (NAV) als Ersatz für GAV

Besteht kein GAV können zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen (NAV) festgelegt werden, beispielsweise für die Hauswirtschaft oder den Detailhandel. Normalarbeitsverträge können insbesondere bei wiederholtem missbräuchlichem Unterbieten der orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne erlassen werden.

Wie hoch sind die Medianlöhne in der Schweiz?

Der Schweizer Arbeitsmarkt zeigt sich in vielen Branchen gut bis sehr gut vergütet. Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt im Abstand von zwei Jahren die Schweizerische Lohnstrukturerhebung durch. Dabei wird per schriftlicher Befragung der Unternehmen ermittelt, wie hoch Durchschnittslohn und Medianlohn sind.

Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2016

Ein Medianlohn ist der Mittelwert eines Lohnvergleichs. Dieser lag bei der vorhergehenden Befragung für das Jahr 2016 bei 6 502 CHF brutto pro Monat, während der Nettolohn im Durchschnitt bei 4 917 CHF lag. Dazu kommen bei einem Drittel der Arbeitnehmer noch stattliche Boni, die in der Lohnstrukturerhebung des BFS mit durchschnittlich 9 033 CHF angegeben wurden.

Der Medianwert ermittelt sich aus dem Mittel von Bestverdienern und Geringverdienern. An der Spitze standen 2016 Gehälter von bis zu 11 406 CHF, beispielsweise im Finanz- und Versicherungsbereich. Diese standen den unteren 10 % der Verdienstklassen mit weniger als 4 313 CHF monatlich, beispielsweise im Gastgewerbe, persönlichen Dienstleistungen oder dem Gesundheitswesen gegenüber.

Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2018

In der Lohnstrukturerhebung des Jahres 2018 beläuft sich der Medianlohn der privaten und öffentlichen Schweizer Wirtschaft auf brutto 6 538 CHF pro Monat.

  • In der Produktion wird dabei ein Medianwert von 6 388 CHF p. M. erzielt, wobei die Energieversorger mit 8 199 CHF das Lohnniveau der Produktion deutlich anheben.
  • Höher kommen noch die Dienstleister mit 6 624 CHF, was vor allem durch die Finanz- und Versicherungssparte mit 9 286 CHF gepusht wird.
  • Auch Erziehung und Unterricht mit 8 570 CHF und sogar die Öffentl. Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung mit 8 258 CHF heben den Gesamt-Medianwert der Schweiz deutlich an.
  • Am unteren Ende dagegen liegen der Detailhandel mit 5 875 CHF, Textilien und Kleidung mit 5 095 CHF und das Gastgewerbe mit 4 412 CHF monatlich.
  • Die 10 % der Bestverdiener haben 11 698 CHF p M. und mehr auf dem Konto. Die am schlechtesten verdienenden 10 % lagen dagegen bei 4 302 CHF und weniger.
  • In 2018 erhielten 32,8 % der Arbeitnehmer einen Bonus in Höhe von durchschnittlich 9 913 CHF.

Lohndifferenz zu Arbeitnehmern aus dem Ausland

Bemerkenswert sind die Differenzen in der Vergütung zwischen Lohn- und Gehaltsempfängern aus der Schweiz und ausländischer Herkunft. Betrachtet man die Gesamtwirtschaft, verdienen Mitarbeiter mit Schweizer Herkunft 6 873 CHF p. M., während Arbeitnehmende mit ausländischer Herkunft bei 5 886 CHF monatlich liegen.

Dieses Verhältnis zeigt sich auch bei Stellen ohne Führungsverantwortung. Schweizer Mitarbeiter ohne Kaderfunktion verdienen durchschnittlich 6 260 CHF monatlich. Ausländische Kollegen mit Grenzgängerstatus sehen dagegen nur 5 699 CHF und Mitarbeiter mit Aufenthaltsbewilligung sogar nur 5 189 CHF im Monat auf ihrem Konto.

Betrachtet man Tätigkeiten mit einem hohen Mass an Führungs- oder Projektverantwortung, kehrt sich das Verhältnis um. Ausländische Arbeitnehmer im oberen Kader können sich über rund 10 750 CHF p. M. freuen. Bei Personen mit Aufenthaltserlaubnis liegen Lohn- oder Gehalt sogar bei 12 510 CHF. Die monatlichen Einkünfte Schweizer Angehöriger dagegen liegen bei 10 138 CHF.

Verteilung auf Kantone und Geschlechter

Auch die kantonale Verteilung ist einen Blick wert: An der Spitze rangieren die Kantone Zürich (Ø 9 221 CHF), Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau (alle Ø 8 874 CHF). Das Schlusslicht bildet der Kanton Tessin mit Ø 7 367 CHF im oberen Kader und Ø 4 222 CHF monatlich ohne Kaderfunktion.

Dass auch im Jahr 2018 die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern deutlich sind, zeigt die Grafik des BFS zu den Tieflohnstellen in 2018. Da tröstet es kaum, dass das Lohngefälle zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern laut BFS zwischen 2016 und 2018 abgenommen hat. Es liegt in 2018 immer noch bei 11,5 % und zeigt die verbesserungswürdige Eingliederung der Frauen in die Schweizer Wirtschaft.

Wie wirkt sich der Mindestlohn auf die Ferienentschädigung im Stundenlohn aus?

In der Schweiz erhalten Arbeitnehmer mit Stundenlohn keinen Lohn während der Ferientage. Als Entschädigung erhält der Mitarbeiter stattdessen einen Lohnzuschlag für nicht bezogene Ferien und Feiertage, der sich nach dem jährlichen Ferienanspruch richtet.

  • Hat der Mitarbeiter Anspruch auf 4 Wochen Ferien pro Jahr, beträgt der Lohnzuschlag 1/12, also 8,33%
  • Bei 5-Wochen Ferien pro Jahr gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf 10,64%
  • Besteht Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt, liegt auch hierfür die Ferienentschädigung bei 8,33% bzw. 10,64%. Es sei denn, der Ferienanspruch für das 13. Monatsgehalt sei bereits im Stundenlohn eingerechnet. Dies müsste dann im Arbeitsvertrag festgehalten sein.

Bei Arbeitnehmern in Tieflohnbranchen oder Kantonen mit niedrigen Löhnen fällt die Ferienentschädigung entsprechend gering aus. Um diesen Mitarbeitern die Möglichkeit zu bieten, sich in ihren Ferien zu erholen, sollten sie nach Mindestlohn oder höher vergütet werden. Das würde insbesondere Frauen zugutekommen, die häufig Niedriglohntätigkeiten ausüben und stundenweise bezahlt werden.