Invalidenrente in der Schweiz—Voraussetzungen und Rentenarten

Invalidenrente Schweiz

Wer gesundheitlich stark beeinträchtigt und damit in seiner Erwerbstätigkeit eingeschränkt ist, hat in der Schweiz Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV). Dabei muss die körperliche, psychische oder geistige Einschränkung der Arbeitsfähigkeit länger andauern. Auch Versicherte, die noch keine 20 Jahre alt sind, können Invalidenrente erhalten. Welche Voraussetzungen es dafür gibt, wie Sie Ihre IV-Rente beantragen und was Sie bei einem ablehnenden Bescheid tun können, erfahren Sie hier.

Was versteht man unter Invalidität?

Invalide sind Personen, die aufgrund körperlicher, geistiger und psychischer Beeinträchtigungen nach Unfall, Krankheit oder seit Geburt dauerhaft oder über längere Zeit erwerbsunfähig oder arbeitsunfähig (z. B. im Haushalt oder familiären Betrieb) sind.

In dieser Situation hilft in der Schweiz die obligatorische Invalidenversicherung (IV). Ihr Ziel ist es, gesundheitlich an der Erwerbsfähigkeit beeinträchtigte Menschen wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. Gelingt dies trotz Eingliederungsmassnahmen und Hilfsmittel nicht, hilft die Invalidenversicherung mithilfe ihrer Renten.

Voraussetzungen für die Invalidenrente

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt der Invalidenrente ist, dass die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit trotz zumutbarer Eingliederungsmassnahmen nicht erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden kann. Liegen diese Bedingungen vor, müssen Sie zusätzlich diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie waren ein Jahr lang mindestens zu 40 % arbeitsunfähig. Während dieser sogenannten Wartezeit dürfen keine nennenswerten Unterbrechungen eingetreten sein. Bestand währenddessen eine Arbeitsfähigkeit von mindestens vollen 30 Tagen beginnt die Wartezeit erneut.
  • Nach diesem Jahr muss weiterhin eine mindestens 40 %-ige Erwerbsunfähigkeit bestehen.

Wann entsteht der IV-Rentenanspruch und in welcher Höhe?

Liegen die Voraussetzungen vor, entsteht der Anspruch auf eine IV-Rente frühestens 6 Monate nach dem Antrag auf eine Invalidenrente. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine minderjährige Person, entsteht der Anspruch erst einen Monat nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

Was ist der Invaliditätsgrad?

Der Rentenanspruch bemisst sich u. a. anhand des Invaliditätsgrads. Er beginnt bei 40 %, darunter besteht kein Anspruch auf IV-Rente:

  • Invaliditätsgrad mindestens 40 % = Anspruch auf Viertelsrente (zwischen 299 CHF und 598 CHF)
  • Invaliditätsgrad mindestens 50 % = Halbe Rente (zwischen 598 CHF und 1‘195 CHF)
  • Invaliditätsgrad mindestens 60 % = Dreiviertelsrente (zwischen 897 CHF und 1‘793 CHF)
  • Invaliditätsgrad mindestens 70 % = Ganze Rente (zwischen 1‘195 und 2‘390 CHF)

Wichtig: Bestehen gleichzeitig Ansprüche auf Invaliden- und Hinterlassenrente, steht dem Rentenempfänger unabhängig vom Invaliditätsgrad eine ganze Invalidenrente zu.

Wann erhält man eine ordentliche IV-Rente?

Für eine ordentliche IV-Rente müssen Sie bei Eintritt des IV-Rentenfalls mindestens drei volle Beitragsjahre vorweisen können. Ein Beitragsjahr liegt dann vor, wenn:

  • … während mindestens 11 Monaten Beiträge geleistet wurden
  • … Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können
  • … der erwerbstätige Ehepartner/die erwerbstätige Ehepartnerin mindestens 12 Monate lang den doppelten Mindestbeitrag gezahlt hat

Wer hat Anspruch auf eine ausserordentliche IV-Rente?

Eine ordentliche IV-Rente steht Geburts- und Frühbehinderten, die vor dem 20. Lebensjahr invalid wurden, nicht zu. Sie erfüllen nicht die dreijährige Karenzzeit. Ihnen steht jedoch eine ausserordentliche Rente zu.

Diese beträgt:

  • als ausserordentliche ganze Rente: 1‘593 CHF
  • als ausserordentliche Dreiviertelsrente: 1‘195 CHF
  • als ausserordentliche halbe Rente: 797 CHF
  • als ausserordentliche Viertelsrente: 399 CHF

Eingliederungsmassnahmen und Hilfsmittel

Die Invalidenversicherung unterstützt ihre Versicherten nicht nur mit einer Invalidenrente, sondern versucht, mithilfe von Eingliederungsmassnahmen wie Lehrgängen, Seminaren, Praktika den Übergang zurück ins Erwerbsleben zu schaffen. Vor der Entscheidung über eine Rente prüft die IV-Stelle, ob eine Wiedereingliederung möglich ist.

Neben einer Invalidenrente haben die Versicherten daher Anspruch auf Hilfsmittel wie Gehhilfen, Lifte, Prothesen. Details finden Sie hier.

Lässt sich die Invalidenrente auch im Ausland beziehen?

Von der IV profitieren alle Bürger, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, da sie obligatorisch versichert sind. Freiwillig versichern können sich u. U. Arbeitnehmende mit Arbeitsplatz ausserhalb eines EU- oder EFTA-Staates bzw. Entsandte in einem Drittstaat. Wer innerhalb eines EU- oder EFTA-Staates wohnt, ist in dessen Sozialversicherungssystem mitversichert.

Auch Studenten, die nicht erwerbstätig sind und ihren Wohnsitz im Ausland aufnehmen, um dort eine Ausbildung zu machen, können die IV evtl. weiterführen. Diese Möglichkeit ist begrenzt bis zum Jahresende des 30. Lebensjahres. Voraussetzung ist, dass der Student innerhalb von sechs Monaten ab der Aufnahme der Ausbildung im Ausland das Gesuch einreicht. Versäumt die Person diese Frist, ist keine Weiterführung der IV möglich.

Freiwillig beitreten können im Ausland auch nicht erwerbstätige Ehepartner/Ehepartnerinnen, sofern deren Partner weiterhin bei der IV versichert sind.

Wichtig: Das Recht auf freiwillige Weiterversicherung in der IV besteht nicht, wenn der erwerbstätige Ehepartner/die erwerbstätige Ehepartnerin Grenzgänger der Schweiz ist.

Wie ermittelt die IV-Stelle den Invaliditätsgrad?

Invaliditätsgrad bei Erwerbstätigen

Die IV-Stelle ermittelt den Invaliditätsgrad bei ehemals Erwerbstätigen mit einem Einkommensvergleich. Massstab ist das Einkommen, das ohne Beeinträchtigung jährlich erzielt werden könnte (Beispiel 50‘000 CHF). Dazu wird das Einkommen ermittelt, das mit der gesundheitlichen Beeinträchtigung nach erfolgten Eingliederungsmassnahmen erzielt werden kann (Beispiel 30‘000 CHF).

Die Differenz (hier: 20‘000 CHF) ergibt die Einkommenseinbusse aufgrund der Invalidität in Euro und Prozent. Der Prozentsatz (hier: 40 %) drückt zugleich den Invaliditätsgrad aus.

Invaliditätsgrad bei Teil-Erwerbstätigen oder Mitarbeitenden im familiären Betrieb

Der Invaliditätsgrad wird für den Teil der Erwerbstätigkeit bzw. der unentgeltlichen Mitarbeit im familiären Betrieb so festgelegt wie bei Voll-Erwerbstätigen.

Die übrigen Aufgaben werden mithilfe eines Betätigungsvergleichs wie bei Nicht-Erwerbstätigen ermittelt.

Anhand der jeweiligen Anteile wird der Invalidititätsgrad festgestellt.

Invaliditätsgrad bei Nicht-Erwerbstätigen

Schwieriger ist die Ermittlung des Invaliditätsgrads bei Studenten, Arbeitslosen, Ordensangehörigen etc. Hier wird ermittelt, inwieweit der Antragsteller in seinem gewöhnlichen Umfeld eingeschränkt ist.

Wie wirkt sich die Veränderung des Invaliditätsgrades aus?

Zeigt sich eine Verbesserung oder Verschlechterung der gesundheitlichen Beeinträchtigung, verändert sich auch der Invaliditätsgrad. In der Folge muss über Reduzierung, Anhebung, Beibehaltung oder Aufhebung der Invaliditätsrente entschieden werden.

Allerdings erfolgt nur dann eine Anpassung, wenn die Änderung der bestehenden Einkünfte oder ein neues Einkommen jährlich 1‘500 CHF überschreiten.

Gibt es IV-Kinderrenten?

IV-Rentenempfänger haben unter Umständen zusätzlich Anspruch auf Kinderrenten. Diese werden für leibliche Kinder und unentgeltlich aufgenommene Pflegekinder bewilligt:

  • wenn Sohn oder Tochter das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • bis maximal zum 25. Lebensjahr, sofern die Ausbildung des Kindes noch andauert

Wichtig: Für Pflegekinder, die erst nach Entstehung eines Rentenanspruchs (Invaliden- oder Altersrente) aufgenommen wurden, besteht kein Anspruch auf Kinderrente.

Wie lange erhält man die IV Rente?

Der Anspruch auf eine Invalidenrente erlischt, wenn:

  • … die Invalidität wegfällt
  • … Anspruch auf Altersrente entsteht
  • … Anspruch auf eine höhere Hinterlassenenrente entsteht
  • … ein IV-Rentner vom Rentenvorbezug Gebrauch macht
  • … der IV-Rentner stirbt

Der Anspruch erlischt am Ende des Monats, in dem die Situation eintritt.

Wichtig: Sie müssen Veränderungen beruflicher, familiärer und gesundheitlicher Art rechtzeitig melden, da diese Ihren IV-Rentenanspruch verändern können. Ansprechpartner ist die zuständige IV-Stelle.

Wie hoch fällt die Invalidenrente aus?

Zur Berechnung einer IV-Rente werden 3 Parameter herangezogen:

Erwerbseinkommen

Das Erwerbseinkommen setzt sich zusammen aus dem jeweiligen Durchschnitt des Erwerbseinkommens, der Erziehungsgutschriften und der Betreuungsgutschriften

anrechenbare Beitragsjahre

Eine Vollrente erhalten Sie, wenn Sie ab dem 21. Lebensjahr Ihre Beiträge stets vollständig geleistet haben. Weist die Beitragsdauer Lücken auf, steht Ihnen nur eine Teilrente zu. Bereits ein fehlendes Beitragsjahr kann zu einer Rentenverkürzung von mindestens 1/44 führen.

Erziehungs- und Betreuungsgutschriften

Frauen erhalten beitragslose Ehe- und Witwenjahre, in denen sie vor dem 31.12.1996 versichert waren, angerechnet.

Was tun bei Lücken im Beitragsverlauf?

Die Beitragszeiten zwischen dem 18. und 20. Lebensjahr können als sogenannte Jugendjahre Lücken im späteren Beitragsverlauf kompensieren. Das ist dann zulässig, wenn diese Beitragslücken aufgrund der Verjährung nach 5 Jahren nicht mehr nachgefordert werden können.

Lassen Sie sich Zusatzmonate gutschreiben

Weist Ihr Zahlungsverlauf vor dem 01.01.1979 Beitragslücken auf und waren Sie versichert oder hätten sich versichern können, gibt es eine Besonderheit: Sie können sich sogenannte Zusatzmonate anrechnen lassen.

Sie haben Anspruch:

  • bei 20-26 vollen Beitragsjahren auf bis zu 12 Zusatzmonate
  • bei 27 bis 33 Jahren auf 24 Zusatzmonate
  • bei 34 Beitragsjahren und mehr auf 36 Zusatzmonate.

Wie beantragen Sie Invalidenrente?

Leistungen der Invalidenversicherung können Sie bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons beanspruchen. Dazu melden Sie sich mit diesen Anmeldeformularen online oder persönlich bei den IV-Stellen.

Die zuständige IV-Stelle ermittelt den IV-Anspruch und die Höhe der Leistungen. Wichtig ist dafür, dass Sie sich schnellstmöglich nach Eintritt des Rentenfalls melden. Sie riskieren sonst eine spätere Auszahlung oder eine Kürzung der Rentenleistung.

Tipp: Anträge auf IV-Rente können übrigens auch der Arbeitgebende, die Krankenkasse, ein Familienmitglied oder eine andere Person Ihres Vertrauens stellen.

Fazit: Die IV-Rente hilft, wenn Eingliederungsmassnahmen fehlschlagen

Ob Muskeldystrophie, Depressionen oder ein schwerer Unfall—Eingliederungsmassnahmen und Hilfsmittel sollen den gesundheitlich beeinträchtigten Versicherten sukzessive ins Erwerbsleben zurückbringen. Ist dies nur teilweise oder gar nicht mehr möglich, steht die Invalidenrente bereit. Diese richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der persönlichen Erwerbssituation des Betroffenen.

Wenn die IV-Stelle den Antrag auf Invaliditätsrente ablehnt, können Sie innert 30 Tagen dagegen Widerspruch einlegen. Es empfiehlt sich, einen Juristen zu kontaktieren, denn IV-Versicherte haben unentgeltlichen Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Bringt auch dieser Einwand nichts, können Sie sich innert weiteren 30 Tagen an das kantonale Versicherungsgericht wenden und im nächsten Schritt an das Bundesgericht. Allerdings tragen Sie deren Kosten von jeweils maximal 1 000 CHF selbst, wenn Sie unterliegen.