Pensionskasse auszahlen lassen bei Pensionierung

Pensionskasse auszahlen lassen

Spätestens wenn es nur noch wenige Jahre bis zur Rente sind, steht eine gewichtige Entscheidung mit der Pensionskasse an: Rente, Kapitalbezug oder eine Kombination aus beidem? Um die für Sie optimale Wahl zu treffen, empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Planung zu beginnen.

Ab wann darf ich das Pensionskassenguthaben einmalig oder als Rente beziehen?

Das 3-Säulen-System der Schweiz ermöglicht den Bürgern das Aufrechterhalten des gewohnten Lebensstandards. Spätestens mit dem ordentlichen Rentenalter von 65 Jahren bei Männern und 64 Jahren bei Frauen wird nicht nur die Rente der 1. Säule fällig. Auch das Pensionskassengeld der 2. Säule wartet auf Auszahlung.

Durch den Vorbezug geplante Investitionen tätigen

Wer solange nicht warten möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Denn grundsätzlich dürfen Sie das Vorsorgeguthaben erst bei Erreichen des Rentenalters beanspruchen. Das Vorsorgekapital der 2. Säule lässt sich jedoch vorbeziehen, wenn die Pensionskasse diese Möglichkeit vorsieht und Sie die Bedingungen erfüllen. Dann ist der vorzeitige Abruf des Altersguthabens meist ab 58 Jahren möglich. Stets vorausgesetzt, der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner stimmt der Auszahlung schriftlich zu.

Falls Sie Freizügigkeitsguthaben bei einer entsprechenden Stiftung hinterlegt haben, können Sie diese Mittel frühestens 5 Jahre vor Übergang ins ordentliche Rentenalter abrufen.

Gesetzlichen Anspruch auf kompletten oder teilweisen Vorbezug Ihres Pensionskassenkapitals haben Sie, wenn Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie erwerben oder bauen mit dem Vorsorgeguthaben selbst genutztes Wohneigentum (keine Ferienimmobilie oder Zweitwohnsitz im Ausland)
  • Sie investieren in Ihr selbst genutztes Eigenheim bzw. amortisieren eine Hypothek (keine Bezahlung von Hypothekarzinsen)
  • Sie erwerben Anteilsscheine von Wohnbaugenossenschaften o. ä. Beteiligungen
  • Sie wandern final aus der Schweiz aus
  • Sie machen sich im Inland selbstständig

Weitere Bedingungen sind:

  • Ihr angespartes Vorsorgeguthaben in der Pensionskasse muss mindestens CHF 20.000.- betragen
  • Bis zu Ihrer Pensionierung sind es mindestens noch 3 Jahre und Ihr letzter Vorbezug war vor mehr als 5 Jahren
  • Sie erhalten keine volle IV-Rente
  • Der geplante Vorbezug beträgt mindestens CHF 20.000.-
  • Sie akzeptieren bei Vorbezug für Wohneigentum eine Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch (bei Verkauf muss der Vorbezug wieder zurückbezahlt werden)

Vorsicht auch, wenn Sie zusätzliche Beitragsjahre der 2. Säule eingekauft haben. Dann haben Sie eine Karenzzeit von 3 Jahren akzeptiert, innerhalb derer Sie keinen Vorbezug vornehmen dürfen. Diese Frist gilt ab dem Datum der Einzahlung.

Beachten Sie, dass bei vorzeitigem Rentenbezug die ordentliche Rente der 2. Säule für die Dauer des kompletten Rentenbezugs gekürzt wird. Zudem ist der vorbezogene Betrag als „Kapitalleistung aus Vorsorge“ zu versteuern.

Weitere Informationen zum Vorbezug erfahren Sie in unserem Artikel über die vorzeitige Auszahlung der Pensionskasse.

Bei Vorbezug oder ordentlichem Renteneintritt: Kapitalauszahlung oder monatliche Rente?

Mit Erreichen des Rentenalters haben Versicherte Anspruch auf eine jährliche Altersrente. Diese können Sie sich in Form einer Rente oder als Kapitalabfindung oder einer Kombination davon auszahlen lassen. Da viele Pensionskassen wegen des Zinsverfalls ihren Umwandlungssatz senken müssen, reduzieren sich auch Ihre Rentenansprüche. Lassen Sie sich daher die aktuelle Rentenanwartschaft ausrechnen.

Ein Viertel des Altersguthabens kann auf Anfrage als Kapitalabfindung ausgezahlt werden. Der Anspruch auf Rente kann in voller Höhe in eine Kapitalabfindung umgewandelt werden, wenn die Alters- oder Invalidenrente weniger als 10 %, die Witwen- oder Witwerrente weniger als 6 % und die Waisenrente weniger als 2 % der Mindestaltersrente der AHV beträgt. Manche Pensionskassen ermöglichen die Komplettauszahlung auch ausserhalb diese Regularien.

Tipp: Wer eine Kapitalabfindung priorisiert, sollte mit seiner Pensionskasse frühzeitig die Anmeldefristen abstimmen. Diese betragen je nach Kasse bis zu drei Jahren. Ist die Frist abgelaufen, muss die Pensionskasse weder der teilweisen noch einer kompletten Auszahlung des Vorsorgekapitals zustimmen.

Was ist bei der Kombination aus Rente und Kapitalauszug zu beachten?

Beziehen Sie nur einen Teil des Altersguthabens als Einmalzahlung, klären Sie vorher ab, aus welchem Teil des Guthabens der Betrag stammt. Denn die Pensionskasse kann die Mittel aus dem obligatorischen, dem überobligatorischen oder proportional aus beiden Varianten auszahlen. Am vorteilhaftesten ist es für Sie, wenn die Auszahlung aus dem überobligatorischen Teil erfolgt, da die Kassen für diesen einen niedrigeren Umwandlungssatz festlegen dürfen.

(Ehe-)Paare können beim Altersguthaben getrennte Wege gehen

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben zusätzliche Entscheidungen zu treffen. Sie können hinsichtlich der Auszahlung des Pensionskassenguthabens getrennte Wege gehen. Während ein Partner sich für die Rente ausspricht, wählt der andere womöglich die Kapitalauszahlung. Dabei ist wichtig, dass derjenige die Rentenvariante wählen sollte, dessen Pensionskasse den höheren Umwandlungssatz angesetzt hat. Damit ist auch die Rentenleistung höher.

Vorsicht bei der Hinterbliebenenrente

Die Rentenhöhe hat in der Folge auch Konsequenzen für die Witwen-/Witwerrente des überlebenden Partner, die in der Regel 60 % der Altersrente des Verstorbenen ausmacht. Ein frühzeitiger Blick in die Statuten der Pensionskasse zeigt mögliche Haken: Einige Kassen machen den Rentenanspruch nach dem Tod des Partners vom Altersunterschied der Partner oder dem Zeitpunkt der Verheiratung bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft abhängig.

Sind Partner ungefähr im gleichen Alter und haben eine ähnliche Rentenanwartschaft, sollte bei einer Renten-/Kapital-Kombination eher die Frau die Rente beziehen. Der Grund ist einfach: Sofern gesundheitlich nichts entgegensteht, hat sie voraussichtlich die längere Lebenserwartung.

Rente oder Kapitalbezug – beide Varianten im Vergleich

Bevor Sie sich entscheiden, ob Sie eine Rente oder die Kapitalauszahlung bevorzugen, sollten Sie hinterfragen, welche Variante steuerlich attraktiver ist: Die Altersrente der 2. Säule müssen Sie in voller Höhe als Einkünfte versteuern. Dagegen ist der Kapitalbezug nur einmal zu versteuern, und zwar im Jahr der Auszahlung. Dessen Besteuerung erfolgt unabhängig von den übrigen Einkünften meist zu einem günstigeren Steuersatz und hängt von der Höhe des Kapitals und dem Wohnort ab.

Dabei gilt das ausgezahlte Altersguthaben als steuerbares Vermögen. Erträge, beispielsweise Zins- und Dividendenerträge, zählen zu den ebenfalls steuerbaren Einkünften.

Stellt man Vergleichsrechnungen mit dem Fokus auf Steuern auf, liegt der Kapitalbezug in der Regel mit einer geringeren Steuerbelastung vorne. Darüber hinaus gibt es jedoch weitere Kriterien, die Sie berücksichtigen sollten:

RentenbezugKapitalauszahlung
AuszahlungsturnusGrundsätzlich monatlich. Manche Pensionskassen ermöglichen auch viertel-, halb- oder jährliche RentenzahlungenEinmalig
SteuernRentenbezüge sind laufend zu 100 % als Einkommen zu versteuernKapital wird getrennt vom Einkommen einmalig am Tag der Kapitalisierung besteuert.
Das Kapital wird danach als Vermögen besteuert.
Die Erträge, beispielsweise Dividendenerträge, sind als Einkommen steuerbar.
Auch vorbezogenes Pensionskassenguthaben ist als „Kapitalleistung aus Vorsorge“ zu versteuern.
SicherheitLebenslanger Rentenbezug ist garantiertAuszahlung ist sicher. Der weitere Verlauf hängt von der Kapitalanlage ab
HöheAbhängig vom eingezahlten Altersguthaben und dem Umwandlungssatz der PensionskasseAbhängig von der Vermögensanlage
FlexibilitätMonatlich feste Rente zur freien Verwendung, auch im Ausland einsetzbarPensionskassenguthaben ist frei verwendbar, auch im Ausland
Aufschub der PensionierungFalls Sie Ihre Pensionierung aufschieben möchten, ist dies bis zu 5 Jahren nach Erreichen des Rentenalters möglich. Dadurch erhöhen sich der Umwandlungssatz und die Altersrente.
Voraussetzung ist, dass Ihre Pensionskasse diese Verschiebung in ihrem Reglement vorsieht.
Auch bei geplantem Kapitalbezug können Sie Ihre Pensionierung aufschieben. Dies ist bis zu 5 Jahren nach Erreichen des Rentenalters möglich.
Voraussetzung ist, dass Ihre Pensionskasse diese Verschiebung in ihrem Reglement vorsieht.
HinterbliebeneGesetzliche Regelung: Der Hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner erhält Witwen-/Witwerrente in Höhe von 60 % der Altersrente des verstorbenen Partners. Kann je nach Pensionskasse anderweitig geregelt seinHinterbliebene können erbrechtlich (Testament, Ehevertrag etc.) zu 100 % versorgt werden
weitere HinterbliebeneAuch Konkubinatspartner können—je nach Pensionskassenreglement—eine Hinterbliebenenrente erhalten.
Partner aus eingetragenen Lebenspartnerschaften sind Ehepartnern gleichgestellt.
Erwachsene Kinder mit abgeschlossener Ausbildung erhalten grundsätzlich keine Rente
In der jeweiligen Erbverfügung können Hinterbliebene individuell begünstigt werden
TeuerungsausgleichTeuerung wird von einer Pensionskasse nicht oder nur annähernd ausgeglichen. Ausschlaggebend ist der finanzielle Rahmen der KasseAusgleich kann durch geschickte Kapitalanlage erreicht werden
KapitalmarktSchwächen am Kapitalmarkt sorgen für Tendenzen in Richtung Rente. Steigende Börsenkurse verleiten zur Ablehnung des Rentenbezugs.
Grundsätzlich gilt: Börsenkurse sollten die Entscheidung für oder gegen die Rente nicht massgeblich beeinflussen. Kombinieren Sie stattdessen beide Varianten
Schwankende Börsenkurse gleichen sich über einen statistischen Anlagehorizont von üblicherweise 20 Jahren aus und sollten nicht ausschlaggebend sein. Kombinieren Sie stattdessen beide Varianten.
Grundsätzlich gilt: Legen Sie ausbezahltes Vorsorgeguthaben so sicher an, dass es für den kompletten Pensionierungszeitraum ausreicht

Was bedeutet die Amortisierung einer Hypothek?

Ein wichtiger Grundsatz für Ihr Pensionskassenguthaben: Legen Sie Ihr ausgezahltes Vorsorgekapital so sicher an, dass es für den Pensionszeitraum bis ins hohe Alter ausreicht.

Lohnt sich vor diesem Hintergrund überhaupt die Amortisation einer Hypothek? Schliesslich gilt in der Schweiz: Wer seine Hypothek nicht abbezahlt, spart Steuern:

  • Dieser Grundsatz führt dazu, dass meist die 1. Hypothek über 2/3 des Objektwertes dauerhaft auf gleichem Schuldenniveau gehalten wird. Der Kreditnehmer bezahlt dafür Hypothekenzinsen an seine Bank, die er von der Steuer absetzen kann.
  • Die 2. Hypothek muss innerhalb von 15 Jahren, längstens jedoch bis zur Pensionierung, zurückbezahlt sein. Das erfolgt in gleichbleibenden Raten bis zur finalen Tilgung.

Die Möglichkeit, auf diese Weise die einmalige Auszahlung des Pensionskassenguthabens einzusetzen, haben Sie also lediglich bei der 1. Hypothek.

Wann lohnt sich die Amortisation?

Eine Amortisierung der Hypothek lohnt sich, wenn die Rendite durch Kapitalanlage auf dem freien Markt niedriger ist, als der Hypothekarzins abzüglich Steuervorteile. Dabei spielt der Grenzsteuersatz Ihrer Gemeinde eine wichtige Rolle. Er gibt an, wie sich die Steuerlast verändert, wenn zusätzliches Einkommen zu versteuern ist.

Der Kreditzins abzüglich des Grenzsteuersatzes Ihrer Gemeinde zeigt, wie hoch Ihre Rendite einer Kapitalanlage sein muss, um lohnenswert zu sein. Liegt die Rendite niedriger, kann es sich lohnen, die Hypothek mithilfe des Vorsorgekapitals zurückzubezahlen. Sie haben zudem die Möglichkeit, eine Anschlusshypothek nur teilweise neu zu vereinbaren und die Differenz mit Ihrem Alterskapital zurückzuzahlen.

Falls Sie zum Entschluss kommen, dass dieser Weg für Sie von Vorteil ist, sollten Sie bedenken, dass Ihnen das Vorsorgekapital bei Pensionierung nur einmalig ausbezahlt wird und der Vorbezug die Leistungen ihrer Pensionskasse schmälert.

Direkte oder indirekte Amortisation?

Stellen Sie einen Finanzplan auf, der nüchtern aufzeigt, ob Ihnen nach der Amortisierung noch genug zum Leben bleibt. Vor dem Hintergrund, dass die erneute Aufstockung einer Hypothek für Pensionäre schwierig ist, sollten Sie diesen Schritt besonders abwägen.

Prüfen Sie auch die Alternative der indirekten Amortisation. Dabei leisten Sie eine vereinbarte Zahlung auf ein verpfändetes Vorsorgekonto der Säule 3a. Diese Mittel werden verzinst und dienen später der Auslösung Ihrer Schulden. Dabei müssen Sie das Vorsorgekapital zwar versteuern und höhere Zinsen für die Hypothek bezahlen. Im Gegenzug ist die steuerliche Entlastung jedoch äusserst attraktiv.

Lassen Sie sich beraten, denn eine indirekte Amortisation kann sich lohnen.

Fazit: Was spricht für Rente oder Kapitalbezug?

Ob Sie sich bei Ihrem Alterskapital für die lebenslange Rente, den einmaligen Kapitalbezug oder eine Mischform entscheiden, hängt von vielen Kriterien ab.

Die einmalige Auszahlung kann für Investitionen oder die Amortisierung Ihrer Hypothek eingesetzt werden. Denken Sie daran, dass Sie diesen Wunsch frühzeitig bei Ihrer Pensionskasse anmelden müssen. Meist gilt hierfür eine dreijährige Frist bis zur Pensionierung.

Die Rente bildet ein sicheres Einkommen bis ins hohe Alter. Das angesparte Altersguthaben wird dafür mittels eines Umwandlungssatzes errechnet. Diesen legt der Bundesrat fest.

Die Mischform bietet Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern die Chance, ein gesichertes Renteneinkommen in Kombination mit einer stattlichen Sofortauszahlung zu geniessen.

Eine allgemeingültige Antwort auf die Frage „Rente oder Kapitalbezug?“ lässt sich nicht geben. Klären Sie frühzeitig, was Sie sich von der Pensionierung erwarten. Berücksichtigen Sie Ihre gesundheitliche, familiäre und räumliche Situation sowie Ihre steuerliche und finanzielle Basis. Lassen Sie sich individuell beraten und wägen Sie mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin alle Vor- und Nachteile sorgfältig ab.