Lebensversicherungen: Varianten, Vorteile und Risiken

Lebensversicherung Schweiz

In der Vorsorge der meisten Schweizer spielt die Lebensversicherung eine Hauptrolle. Genauer gesagt, sollte man eigentlich von der Versicherungsart Lebensversicherungen sprechen. Denn dazu gehört ein ganzes Paket an Versicherungen, die unter bestimmten Bedingungen im Erlebens- oder Todesfall Leistungen auszahlen. Die Absicherung der Hinterbliebenen macht bei den meisten Varianten nur einen geringen Teil der Versicherungsleistung aus. Überwiegend steht der Kapitalaufbau im Fokus. 

Klingt kompliziert, ist es aber nicht, wenn Sie die einzelnen Varianten kennen. Wir stellen Sie Ihnen vor. Bei Ihrer Entscheidung für oder gegen ein Produkt gilt es viele Einflüsse zu beachten. Unsere Informationen ersetzen daher kein ausführliches Beratungsgespräch. Lassen Sie sich unterschiedliche Konstellationen ausrechnen und entscheiden Sie in Ruhe. Eine Lebensversicherung überdauert war nicht das ganze Leben, jedoch eine lange Zeit. Die vorzeitige Auflösung bringt erhebliche Verluste mit sich und sollte vermieden werden. 

Die wichtigsten Varianten von Lebensversicherungen:

  • Kapitalbildende Lebensversicherungen stellen die klassische Variante dar, die früher zu praktisch jedem Haushalt gehörte. Bei dieser Sparvariante wird nach Ablauf der Laufzeit oder im Versicherungsfall das Kapital zuzüglich Zinsen und möglicher Gewinnanteile in einer Summe ausgezahlt. Gewinnanteile werden dabei meist nicht garantiert und häufig variiert auch der Zinssatz. Eine Risikoabsicherung ist bis auf eine mögliche Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit nicht vorgesehen.
  • Eine Abwandlung der klassischen Form ist die Kindersparversicherung. Dahinter verbirgt sich eine kapitalbildende Versicherung mit garantierter Sparauszahlungauch im Todesfall des Abschliessenden. Bei Abschluss wird das Sparziel konkret vereinbart. Das Kapital wird entweder festverzinst angelegt oderbei der fondsgebundenen Variantein Fonds angelegt. Stirbt der Prämienzahler, tritt die Versicherung an seine Stelle und leistet die vereinbarten Beiträge bis zum Erreichen der Laufzeit.
  • Solo unterwegs ist in der Regel die Leibrentenversicherung, die auch mit einem Hinterbliebenenschutz kombiniert werden kann. Damit ist beispielsweise die Rentenauszahlung an den zurückbleibenden Partner gesichert. Eine Leibrentenversicherung dient der Verstärkung der Leistungen aus den Säulen 1 und 2 des Schweizer Vorsorgesystems. Sie hat eine monatliche Rente zum Ziel, die lebenslang erbracht wird, auch wenn der Versicherungsnehmer ein überdurchschnittliches Alter erreicht. 

Ein unschlagbarer Vorteil bei Rentenversicherungen ist vor allem die Besteuerung. Denn selbst finanzierte Renten müssen mit ihrem Rückkaufswert nicht mehr als Vermögen angegeben werden, sie sind somit vermögenssteuerbefreit. Die monatlichen Rentenzahlungen werdenje nach Kantonnur mit 40 % als Einkommen erfasst und besteuert. Besparen können Sie diese Versicherungsform mit monatlichen Prämien oder einer Einmalzahlung.

  • Indexversicherungen stellen eine Kombination aus Renten- und Lebensversicherung dar. Eine mögliche Überschussbeteiligung wird dabei in einem Aktienindex angelegt. 
  • Die Kombination auskapitalbildender Lebensversicherung mit einer Risikovariantewird als Gemischte Versicherung bezeichnet. Sie ist in der Schweiz besonders nachgefragt und die gebräuchlichste Form der Vorsorge. Zusätzliche Sicherheit gibt hier neben dem steuerlich begünstigten Kapitalaufbau der Risikoanteil, mit dem der Versicherungsnehmer und dessen Familie vor Risiken finanzieller Art geschützt werden. Diese können durch Tod, Krankheit oder Unfall verursacht sein. Erwirtschaftete Überschüsse der Versicherungsgesellschaft werden zusätzlich dem Konto gutgeschrieben, sind jedoch meist nicht garantiert.
  • Risikolebensversicherungen sind auch solo sehr beliebt. Sie dient nicht dem Kapitalaufbau, sondern einzig der Absicherung der Hinterbliebenen. Sie passt vor allem dann, wenn es einen Hauptverdiener gibt, dessen Ausfall den finanziellen Ruin bedeuten könnte.
  • Eine Variante für Anleger mit einem Faible für Finanzmärkte ist die fondsgebundene Lebensversicherung. Sie ist ebenfalls kapitalbildend und ermöglicht die renditeorientierte Anlage des Sparanteils in einem der festgelegten Wertpapierfonds mit zusätzlichem Todesfallschutz. Dabei bestimmen Sie Anlagedauer undinnerhalb des gesetzlichen Rahmensauch die Risikobereitschaft. Bei schwächelnder Entwicklung des gewählten Fonds garantiert die Versicherung einen Mindestkapitalaufbau. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, wird das Kapital an die Hinterbliebenen ausgezahlt. 
  • Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gehört ebenfalls zur Familie der Lebensversicherungen. Sie tritt ein, wenn ein Unfall passiert oder eine Krankheit Sie daran hindert, berufstätig zu sein. Mit ihren Einkommensersatzleistungen erlaubt sie dem Versicherten, seinen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Sie läuft in der Regel bis zum Erreichen des AHV-Eintrittsalters.

Regelmässig ansparen oder einmalig auffüllen?

Lebensversicherungen werden überwiegend mit regelmässigen Beträgen bespart. Dazu bedarf es Prämien, die monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich erbracht werden. Die Versicherer bieten oft unterschiedliche Konditionen je nach Zahlweise, dabei wird in der Regel die jährliche Besparung bevorzugt. Die Prämien können je nach Vertragsgestaltung innerhalb der Laufzeit variieren. Doch Vorsicht: Um eine Stempelsteuerpflicht zu vermeiden, darf der Unterschied zwischen der höchsten und der niedrigsten Prämien nicht mehr als 20 % betragen.

Eine besondere Stellung nimmt die Auffüllung einer Lebensversicherungspolice mit einer Einmalzahlung ein. Dabei zahlt der Versicherte die komplette Prämie beispielsweise aus einer Abfindung oder aus seinem Vermögen einmalig ein und profitiert von steuerlichen und vertraglichen Vorteilen. Schliessen Sie den Vertrag als Altersvorsorge im Rahmen des Schweizer 3-Säulensystems ab, genauer gesagt in der gebundenen Vorsorge 3a, sind die Erträge daraus einkommenssteuerbefreit. Dazu muss der Abschluss vor dem 66. Lebensjahr erfolgen. Ausgezahlt werden darf nicht vor dem 60. Lebensjahr.

Weitere Bedingung dafür ist, dass der einmalig besparte Vertrag einer klassischen Lebensversicherung mindestens 5 Jahre laufen muss, bei einer fondsgebunden Variante 10 Jahre. Diese Voraussetzung sollte jedoch kein Problem sein, da Laufzeiten von 5 Jahren ohnehin unrentabel sind. Denn zu bedenken ist auch, dass auf die Einmaleinlage eine Stempelsteuer gezahlt werden muss. Diese beträgt 2,5 % vom Nennbetrag. Daher lohnt sich ein solcher Vertrag nur bei Laufzeiten jenseits der 15- 20 Jahre Grenze.

Noch teurer wird es, wenn der Vertrag mit Einmalprämie vorzeitig beendet wird. Denn auf den Rückkaufswert fallen deftige Vermögenssteuern an. Wenn Sie Geld benötigen, ist es alternativ möglich, den Vertrag zu beleihen.

Wenn Sie vorzeitig Geld benötigen: beleihen, verkaufen, kündigen

Um es vorwegzunehmen: Eine Lebensversicherung sollte man beim Wort nehmen. Sie heisst zwar „Lebens-Versicherung“, weil Sie Ihr Leben oder das Ihrer Hinterbliebenen absichert, sollte aber auch lebenslang bestehen. Oder eher gesagt bis zum Erreichen der vertraglichen Laufzeit. Für ein vorzeitiges Ende durch Auflösung des Vertrages ist eine Lebensversicherung nicht gemacht. Und das zeigt sich sehr schnell in den Nachteilen, die ein vorzeitiges Aus mit sich bringt. 

Kündigen: Die eindeutig schlechteste Variante, Ihre Lebensversicherung zu beenden oder den Prämien zu entkommen. Denn kündigen Sie einen Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrag erhalten Sie nur einen sehr reduzierten Rückkaufswert. Ihre Abschlusskosten, Überschussanteile, Zinsen und Boni sind verloren. Kein guter Weg für Ihre Geldanlage. Sollten Sie dennoch Ihre Lebensversicherung kündigen wollen, so können Sie unsere Vorlage für die Kündigung von Lebensversicherungen nutzen.

Verkaufen: Die bessere Alternative gegenüber der Kündigung. Trotzdem ist auch sie mit Verlusten verbunden. Denn von Ankäufern erhalten Sie nur den Rückkaufswert der Police zuzüglich Aufschlag. Ihre Kosten, Überschussanteile und Abschlussboni sind auch hier verloren. Beachten Sie: Wenn ein Ankäufer Ihnen ein Angebot macht, ist das eine Bestätigung, dass Ihr Vertrag attraktiv genug ist, um ihn weiterzuführen. 

Wenn Sie in jedem Fall verkaufen möchten, muss der Vertrag einen ausreichend hohen Rückkaufswert haben, noch einige Jahre laufen, darf nicht beliehen sein, sollte meist nicht fondsgebunden sein und weitere Kriterien erfüllen, die Sie mit unterschiedlichen Anbietern (spezialisierte Unternehmen) vorab klären sollten. Prüfen Sie dabei nicht nur die Ankaufsmodalitäten, sondern auch den Ankäufer selbst aufmerksam. 

Beleihen: Bei kurzfristigem Kapitalbedarf eine empfehlenswerte Variante. Dabei nehmen Sie ein Darlehen auf und nutzen Ihre Versicherung als Sicherheit. Das sogenannte Policendarlehen kann daher auch mit ungünstiger Bonität ausgegeben werden. Beleihen können Sie in der Regel 100 % des Rückkaufswertes bei klassischen Lebensversicherungen und 60 % bei fondsgebunden Varianten. Da der Kredit erst am Ende der Laufzeit getilgt wird, gehört das Darlehen nicht zu den günstigsten Kreditarten. Wichtig ist daher eine möglichst kurze Laufzeit. Die günstigere Alternative kann ein Ratenkredit sein.

Beitragsfrei stellen: Die cleverste Variante bei kurzfristigem finanziellem Engpass. Für den Zeitraum, in dem Sie Ihre Prämien anderweitig verwenden möchten, können Sie sich mit der Versicherungsgesellschaft auf eine Stundung, Bezahlung durch Überschüsse oder die komplette Beitragsfreistellung einigen. Jede Möglichkeit bietet Vor- und Nachteile, die Sie abwägen sollten:

  • Der Vorteil einer Stundung ist, dass sie zwar in diesem Zeitraum keine Prämien zahlen müssen, die Police aber dennoch aktiv bleibt. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, erhalten Sie bzw. Hinterbliebene in der Regel die vereinbarten Leistungen. 
  • Die Nachzahlung der Prämien kann bei bereits länger laufenden Verträgen auch durch die Überschussbeteiligung erfolgen. Bedenken Sie dabei, dass dann die Ablaufleistung am Ende der Vertraglaufzeit geringer ausfällt, da die eingerechneten Überschüsse zum Teil bereits verbraucht wurden. 
  • Alternativ können Sie die Versicherung endgültig beitragsfrei stellen. Diese Variante birgt jedoch einige Nachteile, da inkludierte Versicherungsleistungen wie Erwerbsunfähigkeitsschutz entfallen. Auch die Ablaufleistung wird geringer ausfallen. Zudem fordern einige Versicherer dann eine neue Vertragsgestaltung, was zu steuerlichen Nachteilen führen kann.
  • Auch die Kürzung der Versicherungssumme führt zu geringeren Beiträgen. Diese Variante sollten Sie mit Ihrer Versicherung durchrechnen. Dabei bleiben die Leistungen zum Teil bestehen.

Lebensversicherung (ver-)erben: Vorsorge für den Nachwuchs

Ihre Lebensversicherung sollte immer einen Begünstigten haben, sodass im Todesfall keine Fragen offenbleiben. Dies kann der Partner sein, die Kinder oder sonstige Personen. Auch wenn Sie Ihre Lebensversicherung als Investition in die Vorsorgesäule 3b nutzen (freie Vorsorge) können Sie anders als in der gebundenen Vorsorgedie Begünstigten frei wählen. 

Voraussetzung für einen einwandfreien Übergang im Todesfall ist, dass Sie eine formal korrekte Begünstigungserklärung bei Ihrem Versicherer abgeben. Achten Sie darauf, dass Ihnen diese schriftlich bestätigt wird. Zusätzlich können Sie die Verfügung im Rahmen eines Testamentes festlegen. Das an den Begünstigten ausgezahlte Kapital fällt so nicht in die Erbmasse. Es kann direkt darüber verfügt werden. 

Ihre Lebensversicherungspolice und die Steuer

Auch steuerlich bieten Lebensversicherungen einiges Potenzial. Sie werden häufig reduziert besteuert oder fliessen nur mit dem Rückkaufswert in die Besteuerung ein. Informieren Sie sich dazu am besten bei Ihrem Steuerberater oder den Finanzbehörden.

Hier einige steuerliche Beispiele ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Auszahlungen aus rückkaufsfähigen Kapitallebensversicherungen mit Einmalzahlung (nicht aus Säulen 2 + 3 a) sind im Erlebensfall oder bei Rückkauf steuerfrei, wenn sie der Vorsorge dienen (§ 19 Bst. a StG, Art. 20 Bst. a DBG). Dabei gilt:
    • Der Abschluss muss vor dem vollendeten 66. Lebensjahr erfolgen
    • Das Risikokapital bei Todesfall muss mitversichert sein
    • Auszahlungen dürfen frühestens nach dem vollendeten 60. Altersjahr vorgenommen werden
    • Zudem muss der Vertrag mindestens 5 Jahre bestehen

Diese Bedingungen müssen bei Verträgen ab 01.01.1999 kumulativ erfüllt sein. Für Verträge mit abweichendem Abschlussdatum gelten andere Bestimmungen, die Sie am besten vorab bei Ihrer Steuerbehörde erfragen.

Dient der Vertrag nicht der Vorsorge, unterliegen Kapitalversicherungen mit Einmalprämie im Erlebensfall oder bei Rückkauf der Steuer. Besteuert wird die Differenz zwischen der eingezahlten Einmalprämie und der ausbezahlten Versicherungsleistung inkl. Überschussanteilen.

  • Ihre Versicherung geniesst innerhalb des Schweizer 3-Säulensystems besondere steuerliche Privilegien. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten in unserem Artikel über die Säule 3a.
  • Auszahlungen aus gemischten Versicherungen, die nicht im Rahmen der Säule 2 und 3a abgeschlossen wurden, sind im Todesfall steuerbefreit. Das Alterskapital ist im Rahmen § 23 Bst. d StG bzw. Art. 24 Bst. b DBG steuerbefreit.
  • Leistungen aus nicht rückkaufsfähigen Versicherungen (Risikoversicherung) sind dagegen zu 100 % steuerbar. Siehe zu Kapitalleistungen§§ 22 Bst. b + 37 StG bzw. Art. 23 Bst. b + 38 DBG und zu Renten § 22 Bst. b bzw. Art. 23 Bst. b + 38 DBG.