Was kann ich gegen Mobbing am Arbeitsplatz unternehmen?

Mobbing Arbeitsplatz

Zwischenmenschliche Probleme am Arbeitsplatz sind so üblich wie die Kaffeepause. Ein reinigendes Gewitter lässt manches Team erst zusammenwachsen. Voraussetzung ist, dass es dabei fair zugeht und Konflikte konstruktiv ausgetragen werden. Artet das Miteinander in dauerhafte Angriffe und Verleumdungen aus, die den Betroffenen ausgrenzen und schwächen, spricht man von Mobbing. Das ist strafbar, ganz gleich, ob Kollegen oder Vorgesetzte Sie mobben. Erfahren Sie, wie das Arbeitsrecht Sie schützt und welche Pflichten Ihr Arbeitgeber hat.

Was versteht man unter Mobbing?

Der vom englischen Verb „to mob“ abgeleitete Begriff bedeutet so viel wie anpöbeln oder belästigen. Dahinter verstecken sich eine ganze Reihe an verbalen oder angedeuteten und manchmal auch körperlichen Angriffen. Sie richten sich gegen eine oder mehrere Personen und wiederholen sich. Oft ergibt sich hieraus eine Täter/Opfer-Situation, in der weitere Personen eingebunden werden, beispielsweise in einem Team, einer Abteilung oder bei mehreren Führungskräften.

Mobbing findet immer häufiger am Arbeitsplatz statt. Dabei kann die Mobbinghandlung gegen Sie ganz unterschiedlich ausfallen:

  • Sie werden in Sitzungen und Gruppenmeetings ständig unterbrochen und abgewertet. Kollegen oder Vorgesetzte stellen Ihre Wortmeldungen als inkompetent bzw. deplatziert dar. Bei Beiträgen werden Sie ausgelacht oder angeschrien.
  • Kollegen und Vorgesetzte sprechen nicht mehr mit Ihnen, ignorieren Ihre Ansprache und reden hinter ihrem Rücken schlecht über Sie. Es werden negative Gerüchte über Sie verbreitet. Die Vorgesetzten fragen Kollegen über Sie und Ihre Arbeitsweise- bzw. -ergebnisse aus.
  • Es werden keine Arbeiten mehr an Sie verteilt oder das Arbeitspensum überschreitet Ihre Möglichkeiten. Termine werden besonders knapp vergeben und ständig Druck auf Sie ausgeübt. Ihre Arbeitsergebnisse werden abgewertet oder als die anderer Mitarbeiter ausgegeben.
  • Kollegen und Vorgesetzte unterschlagen Informationen bzw. geben falsche Informationen an Sie weiter. Geräte und Maschinen stehen nicht zur Verfügung oder werden manipuliert.
  • Sie werden sexuell belästigt oder erhalten Anrufe und Videos, die Sie kompromittieren. Auf Veranstaltungen werden Sie bedrängt und in Situationen fotografiert oder gefilmt, die aus dem Zusammenhang gerissen zweideutig wirken können. Die Ergebnisse werden unter den Kollegen oder in den Sozialen Medien veröffentlicht.
  • Arbeitsunterlagen, Geräte, Kleidung oder persönliche Gegenstände werden beschädigt und gestohlen. Ihre Speisen und Getränke werden verunreinigt oder landen im Müll.

Was begünstigt Mobbing am Arbeitsplatz?

Mobbing wird meistens als die Tat von Kollegen vermutet. Tatsächlich werden jedoch 80 % der Mobbingfälle durch Arbeitgeber bzw. angestellte Führungskräfte begangen. Mobbing durch Vorgesetzte wird daher auch „Bossing“ genannt. Beliebte Branchen für Mobbing sind Banken und Versicherungen sowie der öffentlich rechtliche Bereich, beispielsweise Verwaltung, Schulen, Krankenhäuser oder Behörden. Dabei spielen ausgeprägte Hierarchien, wie sie in Behörden, Grossbetrieben und Schulen vorkommen, eine grosse Rolle.

Wer übt Mobbing aus?

Arbeitnehmende, die wenig Mitspracherechte haben, nicht eigenverantwortlich handeln können und sich nicht nach ihren Vorstellungen einbringen dürfen, haben oft eine Neigung zu Mobbing. Auch Existenzangst, Langeweile, Konkurrenzdruck, mangelhafte Kompetenz- und Aufgabenverteilung sowie Konfliktunfähigkeit des Vorgesetzten führen zu aufgeladenen Stimmungen. Häufig ist im Betrieb die Arbeitsorganisation mangelhaft und das Betriebsklima bereits angespannt.

Mobbingtäter möchten Macht ausüben und eine beherrschende Stellung einnehmen. Sie wollen im Mittelpunkt stehen und einmal nicht nur Anweisungen entgegennehmen. Frust und Anspannung bauen sie durch das Mobbing ab. Ihre Opfer können dabei ganz unterschiedlicher Natur sein. Häufig sind es Vorgesetzte oder Kollegen, zu denen sie keine Beziehung aufbauen konnten. In wirtschaftlich schwierigen Situationen regt sich bei manchen Personen zudem der Wunsch, mit unfairen Mitteln um den eigenen Arbeitsplatz zu kämpfen.

Was bedeuten Bossing und Staffing?

Der Mobbingtäter kann ein Vorgesetzter sein, was überdurchschnittlich häufig vorkommt. Diese Form des Mobbings wird als „Bossing“ bezeichnet und widerspricht der gesetzlichen. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Gegen Bossing muss der Betrieb durch Weisungen oder notfalls durch Entlassungen angehen.

Aber auch der umgekehrte Fall ist gängiger, als man denkt. Mobbing gibt es auch von „unten nach oben“, also wenn Mitarbeiter sich gegen einen Vorgesetzten verschwören. Dabei wird die Führungskraft schikaniert, Gerüchte verbreitet oder ihr nachspioniert. Das nennt sich dann Staffing, abgeleitet vom englischen Begriff „staff“ für Mitarbeiter.

Mobbing gibt es also in jeder Façon, von unten nach oben und umgekehrt, unter Kollegen, alleine oder als Gruppe. Auch in jedem Lebensalter und in allen Hierarchieebenen ist es verbreitet.

Wer leidet häufig unter Mobbing?

Grundsätzlich kann jeder zum Mobbingopfer werden. Dennoch gibt es prädestinierte Personengruppen, die häufiger als andere darunter leiden. Dazu gehören insbesondere Frauen in typischen Männerberufen oder -branchen sowie speziell schwangere Arbeitnehmerinnen.

Darüber hinaus werden bevorzugt junge und ältere Arbeitnehmer, behinderte und unsichere Personen zu Opfern von Mobbingangriffen. Auch Ausländer oder Anhänger anderer Religionen sowie homosexuelle Personen sehen sich oft Schikanen ausgesetzt.

Lebenszyklus eines Mobbingfalls

Mobbing läuft in einer bestimmten Art und Weise ab, die sich trotz unterschiedlichen Beteiligten stark ähnelt:

  • Zu Beginn besteht eine angespannte Arbeitssituation, die Sie mit den Betroffenen nicht lösen können. Sie fühlen sich als Opfer und fangen immer rascher an, sich zu verteidigen.
  • Konstruktive Gespräche sind nicht möglich, da Sie nicht ernst genommen oder direkt angegriffen werden. Sie geraten unter Druck, was Ihre Reaktionen zunehmend verstärkt.
  • Die angespannte Situation führt zu Beschwerden wie Schlafstörungen, Kopf- und Magenschmerzen oder auch Panikattacken. Sie reagieren als Betroffener zunehmend empfindlich, was Täter zu weiteren Mobbingattacken provoziert
  • Viele Mobbingopfer lassen sich in diesem Stadium krankschreiben, um den Tätern zu entgehen. Das bringt die attackierenden Kollegen und Vorgesetzten weiter gegen Sie auf. Bei länger andauernden Krankschreibungen wird die Personalabteilung aktiv.

Legt der Arbeitgeber es darauf an, einen Arbeitnehmenden im schlechten Licht erscheinen zu lassen, kommt es an dieser Stelle zu negativen Beurteilungen, einem Versetzungsangebot zu schlechteren Bedingungen oder sogar einer Kündigungsandrohung.

  • Das Ende des Mobbingzyklus ist meist erreicht, wenn der Arbeitnehmende kündigt, gekündigt wird oder sich dauerhaft krankschreiben lässt. Als Opfer leiden Sie zu diesem Zeitpunkt in der Regel bereits unter psychosomatischen Beschwerden.

Welche gesundheitlichen Folgen kann Mobbing haben?

Mobbing findet häufig im Verborgenen statt: zwischen zwei Besprechungen, in der Mittagspause, auf dem Parkplatz oder fast nebenbei in Arbeitsgruppen. Das macht die Abläufe schwer nachweisbar. Häufig haben selbst die Betroffenen Schwierigkeiten zu beschreiben, welche Übergriffe sie konkret erlebt haben und von wem. Zu unbedeutend erscheinen die Situationen im Einzelnen. Erst durch Wiederholungen wird das Mobbingpotenzial deutlich. Das belastet zusätzlich.

Ungelöste Konflikte, Spott, Angriffe und Angst führen zu:

  • posttraumatischen Belastungsstörungen
  • Depressionen
  • Konzentrationsstörungen
  • Schlafstörungen
  • Schweissausbrüchen
  • Panikattacken
  • Verdauungsbeschwerden
  • Herzrasen
  • Zitterattacken

Das sind nur einige der Symptome, die eine dauerhafte Belastungssituation durch Schikanen, unfaire Kritik und ständige Abwertung begleiten können.

Betroffene sollten daher schnellstens ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dazu gehört auch, dass sie sich an eine Mobbing-Beratungsstelle wenden.

Wie kann ich mich gegen Mobbing wehren?

Gemobbt zu werden, bedeutet eine Ansammlung von mehr oder weniger bedeutenden Situationen zu erleben, die häufig für sich keinen besonderen Stellenwert haben. Erst in der Anhäufung belasten die kleinen und grossen Übergriffe. Deshalb dauert es länger, bis man merkt, wie fortgeschritten die Situation ist.

Welche Anzeichen gibt es, wenn der Konflikt sich verselbstständigt?

Hören Sie auf sich und Ihren Körper. Denn Sie fühlen sich in einer Belastungssituation zunehmend hilflos und deprimiert, haben keine Kraft und keine Motivation mehr. Ihr Selbstvertrauen schwindet, jede Bemerkung anderer nagt an Ihnen. Sie beginnen, Kollegen und Vorgesetzten aus dem Weg zu gehen. Dabei werden Sie immer zurückhaltender. Bloss kein Mobbingziel mehr abgeben, ist die Devise.

Lassen Sie es soweit gar nicht erst kommen. Wenden Sie sich frühzeitig an eine Beratungsstelle für Mobbing, beispielsweise an die Mobbing Beratungsstelle Zürich. Wenn Sie sich lieber ohne Umschweife arbeitsrechtlichen Rat einholen wollen, wenden Sie sich an einen Fachanwalt, der sich auf Mobbing und sexuelle Gewalt spezialisiert hat.

Halten Sie Mobbingsituationen fest

Damit Sie im Beratungstermin alle Situationen und beteiligten Personen ansprechen können, sollten Sie sich Notizen machen. Das ist schon deshalb empfehlenswert, weil Mobbing oft aus scheinbar alltäglichen Situationen besteht. Wenn Sie beispielsweise berichten, dass Sie im Meeting unterbrochen wurden, würde dies kaum jemand für bemerkenswert halten. Schwerwiegend wird die Konfliktsituation erst, wenn sich die Übergriffe häufen. Daher empfehlen sich ein Tagebuch und Notizen:

  • Diktieren Sie sich beispielsweise Situationen direkt, nachdem sie passiert sind auf Ihr Handy. Wenn kein Handy mit Diktatfunktion zur Hand ist, können Sie sich die Informationen auch auf Ihren Anrufbeantworter sprechen. Sobald Sie zuhause sind, übertragen Sie die Informationen dann in eine Datei auf Ihrem PC. Diese wird so zu Ihrem Mobbingtagebuch, das lückenlos zeigt, was Ihnen widerfährt.
  • Wer es lieber klassisch auf Papier mag, notiert sich Datum, Uhrzeit, Personen (Täter und Zeugen), Konfliktsituation, Anlass und Ausgang in ein Notiz- oder Tagebuch. Das sollte jederzeit griffbereit sein.

Wie kann mir der Arbeitgeber helfen?

Besser ausgedrückt: „Wie muss mir der Arbeitgeber helfen? „. Denn Mobbing gefährdet die Gesundheit der Betroffenen und stört das Betriebsklima. Das sehen mittlerweile auch die Gerichte so und nehmen daher den Arbeitgeber stärker in die Pflicht. Art. 328 des Obligationenrechts verpflichtet ihn, die Persönlichkeit seines Mitarbeiters zu schützen.

In Absatz 1 heisst es:

“Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Er muss insbesondere dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht sexuell belästigt werden und dass den Opfern von sexuellen Belästigungen keine weiteren Nachteile entstehen.“

Fühlt sich ein Arbeitnehmer von Kollegen gemobbt, sollte er dies—am besten schriftlich—dem Arbeitgeber mitteilen. Nach aktueller Rechtssprechung des Bundesgerichts hat der Arbeitgeber die Pflicht, Massnahmen zu ergreifen, um den Konflikt zu lösen. Das können Gespräche mit den Betroffenen, Coaching, Mediation mit einem professionellen Mediator oder Arbeitsgruppen zu den Konfliktthemen der Mitarbeiter sein. Aber auch Verwarnungen und Versetzungen sind zulässig.

Das hat der Gesetzgeber Art. 328 Abs. 2 OR klar definiert:

“Er hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes oder Haushaltes angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann.“

Der Arbeitgeber hat nicht nur die Pflicht, Mobbing durch Kollegen oder Dritte zu unterbinden, sondern darf das als Bossing bezeichnete Mobbing durch ihn selbst ebenfalls nicht ausüben. Mobbt der Arbeitgeber oder seine Führungskräfte bzw. unternimmt er nichts gegen das Mobbing, macht er sich schadenersatzpflichtig.

Das gilt auch für die im Unternehmen beschäftigten externen Beauftragten, beispielsweise Unternehmensberater, Coachs oder Ausbilder.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bereits einen Schritt weiter vorne zu starten: Er muss präventiv gegen Mobbing vorgehen. Das kann er durch Anweisungen, Merkblätter, Coaching, teambildende Massnahmen, allgemeine Arbeitsbestimmungen, eine Betriebsordnung sowie eine Schulung der Vorgesetzten realisieren. Optimal wäre zugleich eine Schulung der Arbeitnehmenden, um alle Beteiligten auf den gleichen Wissens- und Entwicklungsstand zu bringen.

Um das Thema dauerhaft zu begleiten, sollte der Betrieb zudem einen Mobbingbeauftragten ernennen.

Kündigung durch den Arbeitgeber kann missbräuchlich sein

Auch einige kantonale Gerichte haben bestätigt, dass der Arbeitgeber zu sofortigen Massnahmen greifen muss. Kündigungen der beteiligten Personen werden dabei als kritisch angesehen, wenn der Arbeitgeber zuvor keine geeigneten und zumutbaren Gegenmassnahmen ergriffen hat. In der Regel stufen Gerichte solche vorschnellen Kündigungen als missbräuchlich ein. Dies kann den Betrieb Entschädigungszahlungen an die gekündigten Arbeitnehmer von bis zu sechs Monatslöhnen kosten.

Im Gegenzug hat der Arbeitnehmende bei schwerem Mobbing das Recht, die fristlose Kündigung einzureichen. Eine Definition schweren Mobbings lässt das Obligationenrecht jedoch vermissen. Daher sollte vorher juristischer Rat eingeholt werden. Denn im Zweifelsfall kann sonst der Arbeitgeber den fristlos kündigenden Mitarbeiter schadenersatzpflichtig machen.

Tipp: Nutzen Sie für eine Kündigung einfach und unkompliziert unser Kündigungsformular.

Mit diesen 5 Tipps erfolgreich gegen Mobbing

1. Tipp: Stellen Sie den oder die Täter zur Rede

Hinterfragen Sie das Verhalten. Bleiben Sie dabei ruhig und konstruktiv. Machen Sie Kompromissvorschläge und zeigen Sie Verständnis. Setzen Sie aber gleichzeitig Grenzen. Wenn der Täter oder Anführer einer mobbenden Gruppierung die Lust verliert, nimmt das den Mitstreitern schnell den Wind aus den Segeln.

2. Tipp: Sprechen Sie mit einer vertrauten Person

Behalten Sie Ärger, Ängste und Traurigkeit nicht für sich. Sprechen Sie offen mit einer vertrauten Person. Diese kann auch aus dem Unternehmen stammen. Dann sollten Sie sich jedoch sicher sein, dass diese Person Ihre persönlichen Gedanken nicht weiterverbreitet. Oder Sie wählen jemanden ausserhalb des Betriebs. Das hat den Vorteil, dass derjenige nicht voreingenommen gegenüber bestimmten Personen ist und eher objektiv urteilt.

3. Tipp: Machen Sie sich Notizen

Halten Sie Übergriffe, Personen und Themen fest. Machen Sie sich Notizen oder führen Sie ein Tagebuch. Das ist bereits der erste Schritt zur erfolgreichen Gegenwehr, denn diese Notizen helfen Ihnen, Ihre Gedanken und Gefühle zu sortieren. Das schafft Freiraum und gibt Kraft.

Halten Sie beispielsweise fest:

  • Datum und Uhrzeit
  • Wer war Täter?
  • Wer war Zeuge?
  • Was ist konkret passiert?
  • Wurde jemand verbal oder handgreiflich aggressiv?
  • Gab es bei Ihnen gesundheitliche/körperliche Reaktionen?
  • Passieren die Übergriffe dieser Täter regelmässig? Wann?
  • Wann gab es keine Übergriffe? Wann hatten Sie frei?
  • Gibt es auch Mobbing-Situationen der Täter ausserhalb der Arbeitsstelle?
  • Wen haben Sie darüber informiert?

4. Tipp: Lassen Sie sich beraten

Suchen Sie eine Mobbing-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf. Warten Sie nicht zu lange. Mobbingopfer neigen dazu, die Schuld bei sich zu suchen. Das verändert Ihr Verhalten und schwächt das Selbstvertrauen.

5. Tipp: Kommunizieren Sie schriftlich

Nach der Beratung sollten Sie Ihren Arbeitgeber auffordern, Massnahmen gegen die Mobbingattacken zu ergreifen. Das sollten Sie zwecks Nachweisbarkeit schriftlich tun. Oder Sie lassen den Brief gleich von einem Juristen verfassen.

Fazit: Harren Sie nicht in der Mobbingsituation aus – werden Sie aktiv!

Mobbing gibt es mittlerweile häufiger als angenommen. Die vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO erstellte Stress-Studie 2010 belegte bereits, dass sich 8 % der Arbeitnehmenden in der Schweiz Mobbing-Schikanen ausgesetzt sehen. Frauen erhalten mit 11 % überdurchschnittlich häufig Drohungen. Junge Erwachsene zwischen 15 und 24 Jahren sind mit 15 % mehr als der Durchschnitt von Benachteiligungen aufgrund ihres Alters betroffen.

Sie müssen Mobbing nicht akzeptieren. Hier nochmals ein kurzer Überblick, welche Werkzeuge Ihnen offenstehen:

  • Bei schwerwiegendem Mobbing besteht ein Leistungsverweigerungsrecht nach 324 Abs. 1 OR oder ein Schadenersatzanspruch nach Art. 328 OR.
  • Werden Sie von Dritten gemobbt, greift evtl. die Organ- und Hilfspersonenhaftung nach 55 Abs. 2 ZGB und Art. 101 OR.
  • Bei Mobbing durch Arbeitskollegen dürfen Sie 41 ff47 und 49 OR geltend machen.
  • Oft können Sie auch den Genugtuungsanspruch nach 99 Abs. 3 OR anmelden.
  • In besonders schwerwiegenden Fällen haben Sie das Recht, Anzeige beim Arbeitsinspektorat nach ArG 54 zu erstatten.

Es ist besonders wichtig, dass Sie sich gegen jegliche Mobbingaktivitäten von Beginn an wehren. Nutzen Sie unsere Tipps und lassen Sie sich beraten.